Asphalteinbau mit Beschicker und geschlossenem Mischgut-Transportfahrzeug
© Staatliches Bauamt Passau

Regelwerke für den Bau von Straßen

Um eine Straße bauen zu können, müssen die erforderlichen Leistungen detailliert beschrieben werden. Außerdem müssen bestimmte technische Regelwerke beachtet werden.

Leistungsbeschreibung

Im Bereich der Bayerischen Straßenbauverwaltung wurde am 9. Januar 1991 die Leistungsbeschreibung für den Straßen- und Brückenbau (LB StB-By) eingeführt und seitdem stetig fortgeschrieben. Künftig wird sie durch den Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau (STLK) mit dem für Bayern aufgestellten Regionalleistungskatalog (RLK) ersetzt. Auf der Seite Leistungsbeschreibung sind Einführungsschreiben, der Änderungsdienst sowie die aktuellen Dateien der einzelnen Leistungsbereiche sowohl für den RLK als auch für die LB StB-By enthalten.

Technische Regelwerke

Um die hohen Qualitätsansprüche im Straßenbau sicherzustellen, wurde eine Vielzahl von Technischen Regelwerken eingeführt:

  • Technische Lieferbedingungen (TL)
  • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
  • Technische Prüfvorschriften (TP)
  • Richtlinien und Hinweise
  • Technische Regelwerke zur Güteüberwachung

Die Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sind unter technische Regelwerke zu finden. Die Textausgaben können beim FGSV-Verlag bezogen werden.