
Wohnen in Bayern
Mit Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 21. März 2018 wurden die Bereiche „Wohnen, Bau und Verkehr“ der bisherigen Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr dem neu gegründeten Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zugeordnet. In den Informationen finden Sie je nach Kontext noch beide Bezeichnungen.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Wohnraumversorgung seiner Bürger auf vielfältige Weise. Mit den Programmen der Wohnraumförderung fördert er beispielsweise den Bau oder die Modernisierung von Mietwohnungen. Mietern dieser geförderten Wohnungen gibt er einen Zuschuss zur Miete. Damit sich auch weniger wohlhabende Familien Wohneigentum leisten können, fördert der Freistaat den Bau oder Kauf von selbstgenutzten Wohnungen und Häusern. Darüber hinaus wird der Bau von Studentenwohnheimen oder von Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung unterstützt.
Der Freistaat Bayern schafft die rechtlichen Grundlagen für Belegung und Nutzung der Wohnungen und zur Verhinderung einer Zweckentfremdung von Wohnraum.
Wohngeld entlastet Haushalte mit einem geringen Einkommen bei ihren Wohnkosten. Wohngeld gibt es als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung. Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz haben seit 1. Januar 2023 deutlich mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Das durchschnittliche Wohngeld steigt von bisher 180 Euro auf etwa 370 Euro pro Monat. Im Entwurf des Haushaltsplans des Freistaates Bayern 2023 sind Ausgaben für Wohngeld in Höhe von 540 Millionen Euro veranschlagt.
Mit dem Experimentellen Wohnungsbau erprobt der Freistaat zusammen mit Wohnungsunternehmen neue Wege beim kostengünstigen und nachhaltigen Wohnungsbau. Aktueller Schwerpunkt sind Wohnungsbaumaßnahmen zur Bewältigung des demographischen Wandels und der energetischen Herausforderung.
Energieeffizientes Bauen schont die Umwelt und zahlt sich auch in finanzieller Hinsicht aus. Rund 40 Prozent der eingesetzten Endenergie in Bayern werden für den Gebäudebereich aufgewendet. In der energetischen Sanierung des Wohnungsbestandes liegt somit ein enormes Einsparungspotenzial. Energieeffiziente Neubauten gewährleisten einen ressourcenschonenden und sparsamen Betrieb.
Die Anforderungen an Wohnungen und die bautechnischen Grundlagen entwickeln sich permanent weiter. Bauherren und Planern gibt der Freistaat aktuelle Hinweise zur Planung an die Hand, als Grundlage für zeitgemäße und gut nutzbare Wohnungen. Barrierefreiheit, Energieeinsparung, Modernisierung und Wohnraum für Studierende und für Menschen mit Behinderung sind dabei die Schwerpunktthemen.
Daten und Fakten zum Wohnen in Bayern stellt die Entwicklung und die derzeitige Situation des Wohnungsbaus und der Wohnraumförderung im Freistaat dar. 2021 standen für die Wohnraumförderung in Bayern 858,8 Millionen Euro zur Verfügung, 2022 waren es 864,2 Millionen Euro. Für 2023 sind erstmals Investitionen von über 1 Milliarde Euro geplant. Der Freistaat hat hier seine Anstrengungen aufgrund des gestiegenen Bedarfs deutlich verstärkt – zum Vergleich: 2012 waren es noch 222,5 Millionen Euro.
Ausstellungen und Veranstaltungen
- Gemeinsame Tagung der Wohnraum- und Städtebauförderung vom 30. Mai 2022 in Nürnberg
(Die nächste gemeinsame Fachtagung findet am Mittwoch, den 28. Juni 2023, in Landshut statt – weitere Informationen und Programm folgen)
Aktuell
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Mit dem Wohnbau-Booster Bayern hat der Ministerrat im Januar bereits ein starkes Programm auf den Weg gebracht. Doch auch der Bund muss nachlegen, damit das Ziel von deutschlandweit 400.000 neuen Wohnungen im Jahr erfüllt werden kann. Bayern hat in einer Bundesratsinitiative Forderungen an den Bund formuliert.
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