Hilfen für den Ausbildungsverkehr

Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte umfasst die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung für Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs. Sie gewährleisten, dass Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr gegenüber Zeitfahrausweisen des regulären Tarifangebots mit räumlich, sachlich und zeitlich vergleichbarer Gültigkeit ermäßigt werden. Hierfür stellt der Freistaat jährlich weitere Finanzhilfen in Höhe von mehr als 105 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt – entsprechend dem Vorgehen bei den ÖPNV-Zuweisungen – auf Grundlage von einheitlichen Struktur- sowie Angebotsparametern und wird in der Anlage der FinÖPNVV veröffentlicht. Die Hilfen für den Ausbildungsverkehr dürfen subsidiär für andere Ausgaben im Zusammenhang mit dem allgemeinen ÖPNV verwendet werden.

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