Grafik Modernisierungen
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Förderung von Modernisierungen

Förderverfahren:

Ab dem Jahr 2027 gibt es in der Wohnraumförderung für Mietwohnraum sowie für Studierenden- und Azubiwohnraum ein Jahresbauprogramm. Projektträger können sich bei den zuständigen Bewilligungsstellen um eine Aufnahme bewerben:

Bewerbungsende für das Jahresbauprogramm 2027 ist der 15. Oktober 2026.
Das Bewerbungsformular MP ist im Reiter „Formulare“ hinterlegt. Interessenten werden gebeten sich zur weiteren Beratung an die jeweils zuständige Bewilligungsstelle zu wenden.

Die im Folgenden genannten Konditionen gelten für die Bewerbung zum Jahresbauprogramm 2027 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Richtlinie zur Förderung des Wohnungsbaus in Bayern.

Wer wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert private und öffentliche Bauherren bei der Modernisierung und Erneuerung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in besonderen Wohnformen nach dem Bundesteilhabegesetz.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind beispielsweise energetisch und den Wohnwert verbessernde Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern und Pflegeeinrichtungen. 

Wie wird gefördert?

Wir fördern im Rahmen einer Projektförderung die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten, bezogen auf die Wohnfläche (Wfl.) von Mietwohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.

Förderbausteine:

  • Basiszuschuss
    • bis zu 400 Euro/m² Wfl. „Basiszuschuss“ und zusätzlich
  • ergänzende Zuschüsse
    • weitgehend barrierefrei Grundrisse, bis zu 100 Euro/m² Wfl.
    • 20.000 Euro/Geschoss (ohne EG) für den Einbau eines Aufzugs
  • Zinsverbilligtes Darlehen
    • bis zu 100 Prozent für die weiteren förderfähigen Kosten

Belegungsbindung:

  • Neuvermietung nur an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins
  • Belegungsbindung für die Dauer der Zinsfestschreibung

Die Förderung von Modernisierung kann unter anderem kombiniert werden mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Maßnahmen, die den Umfang einer Modernisierung überschreiten, können unter bestimmten Voraussetzungen in in anderen Programmen der Wohnraumförderung gefördert werden.

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