Bayerisches Wohnungsbauprogramm: Alten- und behindertengerechten Wohnanlage in Ingolstadt
© nam architektur+fotografie, Ingolstadt

Förderung von Mietwohnungen

Der Freistaat Bayern fördert mit zinsgünstigen Baudarlehen und ergänzenden Zuschüssen die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Wohnungssuchende, die mit ihrem Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze einhalten. Die Fördermittel können bei der jeweiligen Bezirksregierung, der Landeshauptstadt München oder den Städten Nürnberg und Augsburg beantragt werden. Diese Stellen geben auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragstellung behilflich. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs.

Die geförderten Wohnungen sollen so geplant und ausgeführt werden, dass sie langfristig von einem möglichst großen Personenkreis genutzt werden können, insbesondere auch von älteren Menschen. Großer Wert wird daher auf die Barrierefreiheit gelegt. Alle Wohnungen und der Zugang zu den Wohnungen sind nach der DIN 18040 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen zu gestalten. Die Wohnungen einer Wohnebene müssen stufenlos erreichbar sein. Informationen zur Planung erhalten Sie hier.

Um eine zumutbare Miete zu gewährleisten, erhalten berechtigte Mieter laufende Zuschüsse (Zusatzförderung). Die Höhe der Zusatzförderung richtet sich nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts und dessen Zuordnung in bestimmte Einkommensstufen, die im Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz festgelegt sind (Art. 11 BayWoFG). Die Zusatzförderung ist beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt zu beantragen. Diese Stellen geben auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragstellung behilflich.

Möchten Wohninteressenten eine geförderte Wohnung mieten, müssen sie einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Dieser ist bei den Landratsämtern, den kreisfreien Städten oder den Großen Kreisstädten zu beantragen.

Darüber hinaus sind einzelne größere kreisangehörige Gemeinden zuständig, namentlich die Städte Burghausen, Feuchtwangen, Friedberg, Sulzbach-Rosenberg, Waldkraiburg und Alzenau in Unterfranken, sowie der Markt Garmisch-Partenkirchen und die Gemeinde Vaterstetten.