
Förderprogramm für nichtbundeseigene Eisenbahninfrastrukturen im Rahmen des Bayerischen Corona-Investitionsprogramms
Nichtbundeseigene Eisenbahnunternehmen (NE) in Bayern betreiben Schienenwege und sonstige Eisenbahninfrastruktur für die unterschiedlichsten Verkehrsarten. Egal ob sie von Zügen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), im Güterverkehr oder von historischen und touristischen Zügen befahren werden – die NE-Infrastrukturen sind ein wichtiges Element für den Eisenbahnverkehr in Bayern und darüber hinaus.
Für die Modernisierung und Reaktivierung von NE-Infrastrukturen in Bayern stehen bis zum
31. Dezember 2023 Fördermittel im Rahmen des Corona-Investitionsprogramms (CIP) des Freistaats zur Verfügung. Damit leistet der Freistaat einen Beitrag für die zukunftsgerichtete Erhaltung dieser Verkehrsanlagen.
Gefördert werden können nach Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung und Reaktivierung von nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen in Bayern aus Mitteln des Corona-Investitionsprogramms (RZCIPNE)
- Maßnahmen, bei denen vorhandene, aber technisch abgängige Bahnbetriebsanlagen durch funktionsgleiche neue Anlagen ersetzt werden (Ersatzinvestitionen).
- Änderungen an Bahnübergängen mit öffentlichen Straßen und Wegen.
- Vor- und Genehmigungsplanungen, Machbarkeitsuntersuchungen und Nutzen-Kosten-Untersuchungen.
Förderanträge können von Eisenbahninfrastrukturunternehmen des öffentlichen und des nichtöffentlichen Verkehrs bei der Regierung gestellt werden, in deren Bezirk die Eisenbahninfrastruktur ganz oder überwiegend liegt.