Ein Wohnbau-Booster für Bayern

Mit dem Wohnbau-Booster Bayern hat die Bayerische Staatsregierung wichtige Maßnahmen für Bayern beschlossen und Forderungen an den Bund formuliert, die in dieser Situation für Stabilität und Planungssicherheit sorgen. Die erfolgreichen Initiativen aus dem Wohnungspakt Bayern und der Bayerischen Wohnraumoffensive wurden weiterentwickelt. So setzen wir Impulse und sorgen für Verlässlichkeit in schwierigen Zeiten.

Wohnraumförderung

Logo mit stilisierten Häusern mit Flachdach, davon zwei gelb hinterlegt. Ein stilisiertes Haus mit Giebeldach, ebenfalls gelb hinterlegt. Große €- und %-Zeichen
© StMB

1 Milliarde für die Bayerische Wohnraum­förderung
In der Bayerischen Wohnraum­förderung investieren wir kontinuierlich – und das auf sehr hohem Niveau. Im Jahr 2023 stand für unsere Programme erstmals rund 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Im neuen Koalitionsvertrag hat die Bayerische Staatsregierung festgelegt, diese Fördermilliarde zu verstetigen und so für Planungssicherheit gesorgt.

Neue Anreize in der Mietwohnraumförderung
Ein zentraler Baustein für den Mietwohnungsbau ist die Verdopplung des objektabhängigen Darlehens von 25 Prozent auf durchschnittlich 50 Prozent der Kostenobergrenze. Wir staffeln das Darlehen entsprechend der Bindungsdauer. Für eine 55-jährige Bindung gibt es so beispielsweise bis zu 1.860 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Der allgemeine Zuschuss wurde 2023 erneut angehoben: von 500 auf bis zu 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Der Bau von Mietwohnungen im Ortskern wird mit einem extra Zuschuss von bis zu 100 Euro pro Quadratmeter belohnt.

Ein klares Bekenntnis zum Eigenheim
In der Eigenwohnraumförderung haben wir den Zuschuss für den Erwerb bestehender Gebäude von 30.000 auf bis zu 50.000 Euro und pro Kind von 5.000 auf 7.500 Euro erhöht.

Unser Bestand – nachhaltig, bezahlbar modernisiert
Auch im Bayerischen Modernisierungsprogramm haben wir nachgelegt und die Investitionsanreize mit einer verbesserten Förderung verstärkt. Den allgemeinen Zuschuss haben wir von 200 auf 300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angehoben. Zusätzlich haben wir den Zinssatz beim Darlehen gesenkt.

Bayern-Darlehen
Das neue Bayern Darlehen wurde Mitte 2023 als weitere Maßnahmen, für mehr Wohnungsbau in Bayern eingeführt und nimmt dabei die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in den Fokus. Mit dem Bayern-Darlehen können wir eine Zinsvergünstigung um bis zu 3 Prozentpunkte anbieten. Dadurch war bereits im ersten Jahr ein deutlicher Anstieg an Förderungen zu verzeichnen.

Kommunaler Wohnungsbau – eine bayerische Erfolgsformel
Im kommunalen Wohnraum­förderungs­programm unterstützen wir gezielt Kommunen. Das Programm sorgt dafür, dass Städte, Märkte und Gemeinden bedarfsorientiert Wohnraum für die eigene Bevölkerung schaffen. Wir werden das Programm schrittweise bis 2030 verlängern. Das sorgt für Planungssicherheit. Wenn bestehende Bausubstanz genutzt wird, erhöht sich der Zuschuss von 30 Prozent auf bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten. So beheben wir aktiv Leerstände und sorgen dafür, dass die im Bestand gebundene „graue Energie“ genutzt wird.

Ansprechpartner vor Ort
Die Bewilligungsstellen der Wohnraumförderung an den Bezirksregierungen, Städten und Landratsämtern informieren zu den neuen verbesserten Förderkonditionen und gehen individuell auf Ihr Projekt ein.

Staatlicher Wohnungsbau

Logo mit zwei stilisierten Häusern mit Flachdach und einem gelb hinterlegten Haus mit Giebeldach
© StMB

Aufstockung des Kapitals der BayernHeim GmbH
Mit unseren drei staatlichen Wohnungs​bau­gesellschaften schaffen wir selbst neuen bezahlbaren Wohnraum in ganz Bayern. Die BayernHeim GmbH hat das Tempo weiter erhöht und arbeitet mit großem Einsatz an vielen Projekten. Gerade in der Phase eines Rückgangs beim Wohnungsneubau wird die BayernHeim GmbH ihre Grundstücks- und Projektakquise für bezahlbare Wohnungen verstetigen und verstärken. Daher stocken wir das Kapital der BayernHeim GmbH um weitere 250 Millionen Euro für künftige Projekte auf.

Verbilligte Abgabe im Erbbaurecht
Ein erheblicher Teil der Kosten für Wohnraum sind Grundstückkosten. Daher sollen zukünftig geeignete staatliche Grundstücke für die Dauer der Sozialbindung verbilligt im Wege eines Erbbaurechts vorrangig an staatliche Wohnungsbaugesellschaften abgegeben werden.

Einfaches Bauen

Logo mit stilisiertem Giebelhaus. Im Haus ein gelb hinterlegtes §-Zeichen
© StMB

Vereinfachung im Baurecht
Vorschriften dürfen das Bauen nicht unnötig erschweren. Die vergangenen Bauordnungsnovellen haben die gesetzlichen Anforderungen bereits reduziert. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Es soll künftig noch einfacher sein, neue Wege beim Bauen zu beschreiten. Dafür wollen wir die Abweichungsmöglichkeiten in Art. 63 Bayerische Bauordnung so erweitern, dass innovative, einfache Lösungen künftig regelmäßig zulässig sind. Den Ansatz des einfachen Bauens im Sinne eines „Gebäudetyps E“ werden wir in Pilotprojekten erproben.

„E“ wird Praxis
Die neuen Möglichkeiten sollen rasch an konkreten Bauvorhaben angewendet und untersucht werden. Gerade im Wohnungsbau erwarten wir dadurch innovative Vorschläge für einfacheres Bauen, die den Wohn- und Gebrauchswert der Gebäude nicht beeinträchtigen. Wohnungsbaugesellschaften und Investoren wurden aufgerufen, Pilotvorhaben im Wohnungsbau umzusetzen.

Leerstand nutzen

Logo mit fünf stilisierten Giebelhäusern, davon zwei gelb hinterlegt.
© StMB

Innenentwicklung stärken – volle Kraft entfalten durch Kombination von Wohnraumförderung und Städtebauförderung
Durch die Kombination von Wohnraumförderung und Städtebauförderung bieten wir ideale Förderangebote für Gemeinden und auch privat Bauende, leerstehende Gebäude an heutige Bedürfnisse anzupassen und bedarfsgerechten, bezahlbaren Wohnraum in einer attraktiven Lebensumgebung zu schaffen.

Bezahlbar im Bestand - Sanierungen für lebendige Orte
In der Wohnraumförderung setzen wir in Zukunft weitere Anreize für die Nutzung von bestehenden Gebäuden. Das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm wurde verlängert und die Konditionen für Modernisierung und Erweiterung verbessert. Städte, Märkte und Gemeinden haben in diesem Programm die Möglichkeit, Leerstände aufzukaufen und Wohnraum für die örtliche Bevölkerung zu schaffen. In der Eigenwohnraumförderung setzen wir zusätzliche Anreize für den Erwerb von Bestandsimmobilien. Im Bayerischen Modernisierungsprogramm verbessern wir insgesamt die Förderkonditionen und in der Mietwohnraumförderung verbessern wir neben den allgemeinen Förderkonditionen die Bedingungen für den Förderbaustein „drauf und dran – nachhaltig erneuern und erweitern“

Auch in der Städtebauförderung können private Sanierungen seit Ende 2022 noch besser unterstützt werden durch einen pauschalen Zuschuss von 30 Prozent auch bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen bei leerstehenden Gebäuden. Dies geschieht im Rahmen eines kommunalen Förderprogramms einer Gemeinde. Hierzu haben wir die Förderbedingungen vereinfacht.

Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen
Mit der Förderinitiative „Leerstand nutzen - Lebensraum schaffen“ werden Gemeinden bei der aktuellen herausfordernden Situation unterstützt, Wohnraum für ukrainische Kriegsflüchtlinge und anerkannte Flüchtlinge zu schaffen. Hierzu erhalten sie einen erhöhten Fördersatz, um leerstehende Gebäude im Ortskern zu sanieren, die anschließend als Wohnraum dienen. Somit werden zwei Ziele gleichzeitig erreicht: Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge wird geschaffen und Leerstände werden neu bzw. wieder genutzt.

Informieren, Vernetzen – Gemeinsam bauen
Unser Flyer „Sanieren, Wohnen, Leben – Bestand mit Zukunft" macht Kommunen und Bauherren auf die Synergieeffekte der Förderungen und die Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam.

Um zu diesen Themen weiter zu informieren und sich fachlich auszutauschen, findet am Donnerstag, den 11. Juli 2024, die Gemeinsame Tagung der Wohnraumförderung und Städtebauförderung in Baunach statt. Weitere Informationen finden Sie demnächst auf der Veranstaltungsseite.

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