Freistaat unterstützt Verkehrsunternehmen in der Pandemie

München, 27.02.2022

Abschlagszahlungen für Verkehrsunternehmen werden auch 2022 vorgezogen

  • Liquidität der Verkehrsunternehmen sicherstellen
  • Auszahlung von 35 Millionen Euro wird wie im Vorjahr vorgezogen
  • Anträge bei den Bezirksregierungen ab sofort möglich

 

Wie bereits in den Vorjahren 2020 und 2021 hat das Bayerische Verkehrsministerium auch für 2022 entschieden, dass die erste Abschlagszahlung für die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr vorgezogen werden, um die Verkehrsunternehmen angemessen zu unterstützen. Statt erst zum 15. Juli können die Verkehrsunternehmen die Zahlungen bereits jetzt erhalten.  „Das Vorziehen der Leistungen hat sich in den letzten beiden Jahren bewährt und die Liquidität der Verkehrsunternehmen gesichert. Wir werden daher von dieser Möglichkeit auch in diesem Jahr wieder Gebrauch machen“, so Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter.

Auch nach zwei Jahren hat die Corona-Pandemie noch Auswirkungen auf das öffentliche Leben und die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Fahrgastzahlen und die Einnahmen der Verkehrsunternehmen liegen auch weiterhin unter den regulär zu erwartenden Werten.

Daher hat sich der Freistaat entschieden, die Verkehrsunternehmen auch in diesem Jahr mit vorgezogenen Zahlungen zur Sicherung der Liquidität zu unterstützen. Ab sofort können die Unternehmen die erste Abschlagszahlung für die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr bei den Regierungen beantragen. Damit stellt der Freistaat für die Verkehrsunternehmen vorzeitig rund 35 Millionen Euro zur Verfügung.

„Die Verkehrsunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag, sichere Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger auch während der Pandemie zu gewährleisten. Mit dem Vorziehen der Abschlagzahlung hilft der Freistaat ihnen wie schon in den letzten beiden Jahren, die finanziellen Einbußen infolge des geringeren Fahrgastaufkommens abzufedern.“

Die Auszahlung der aktuell vorgezogenen Abschlagzahlung können die Unternehmen ab sofort formlos bei den jeweiligen Bezirksregierungen beantragen.