Nutzen-Kosten-Untersuchung für U6-Verlängerung

München, 10.01.2022

Verkehrsministerin Kerstin Schreyer: "Bund macht Spielregeln für Verlängerung der U6 in den Landkreis Freising"

  • Verlängerung der U6 in den Landkreis Freising nur mit Bundesförderung möglich
  • Wirtschaftlichkeit des Projekts muss mit Nutzen-Kosten-Untersuchung nachgewiesen werden
  • Änderung der Förderkriterien nur über Bundesverkehrsminister möglich

 

Seit über einem Jahr ist klar: Die im Landkreis Freising gewünschte Verlängerung der U-Bahnlinie 6 ist nach einer Nutzen-Kosten-Untersuchung nicht wirtschaftlich. Schuld daran ist aber nicht, wie vor Ort immer wieder behauptet wird, der Freistaat Bayern, sondern die Förderkriterien des Bundes. „Ich bedauere, dass seitdem vereinzelte politische Kräfte vor Ort der Bayerischen Staatsregierung den Schwarzen Peter für diese Feststellung zuschieben wollen“ so Schreyer. „Statt die Kritik an den Freistaat zu richten, sollte sich diese Kräfte bei Bundesverkehrsminister Wissing für eine Änderung der Förderkriterien stark machen. Der Bund setzt hier die Spielregeln, nicht die Bayerische Staatsregierung.“

Schreyer bedauert, dass es dem Landkreis Freising bislang nicht gelungen ist, die Gesamtwirtschaftlichkeit der erwarteten Investitionen für eine Verlängerung der U6 in den Landkreis Freising nachzuweisen. Ein solcher Nachweis ist erforderlich, um eine Bundesförderung in Höhe von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zu erhalten. Ohne Unterstützung des Bundes können Landkreis und Kommunen die Investition im dreistelligen Millionenbereich nicht stemmen.

Die Nutzen-Kosten-Untersuchung stellt in vielen Fällen eine hohe Hürde für U-Bahn-Maßnahmen dar. Das betrifft nicht nur Überlegungen im Landkreis Freising.

Der Bund fördert nur, wenn das Nutzen-Kosten-Verhältnis des Projekts größer als 1,0 ist. Bereits im Jahr 2020 wurden im Auftrag des Landkreises Freising die Varianten einer U-Bahn-Verlängerung vom Garchinger Forschungscampus zu den S-Bahn-Halten in Eching, Hallbergmoos und Neufahrn bewertet. Keine der drei untersuchten Varianten erreichte den Zielwert von 1,0. Eine substanzielle Verbesserung des Bewertungsergebnisses wäre nur bei massiver Erhöhung der Einwohner- und Erwerbstätigenzahlen im Einzugsbereich der künftigen Stationen der U6 zu erwarten.

Landkreis und Kommunen müssen nun beurteilen, ob und wann die für die Zukunft erwarteten Fahrgastzahlen und positiven Effekte auf die Standortentwicklung im Einzugsgebiet neue Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen rechtfertigen. Die Fortschreibung des Verfahrens zur Standardisierten Bewertung, die im 2. Quartal 2022 durch das Bundesverkehrsministerium abgeschlossen werden soll, könnte hier neue Perspektiven für den Landkreis Freising eröffnen.

„Wir als Freistaat unterstützen natürlich, wo immer es geht“, macht Staatsministerin Schreyer deutlich und verweist auch auf die Expressbuslinie X660 zwischen den TUM-Standorten in Garching und Weihenstephan, die im Oktober 2021 in Betrieb genommen wurde. „Das ist eine attraktive Verbindung, die von Pendlern und Studierenden genutzt wird“ so Schreyer. „Änderungen bei den Förderkriterien kann aber nur der Bund herbeiführen. Die nach München gestreckten Zeigefinger sollten sich daher sinnvollerweise nach Berlin richten.“