Freistaat unterstützt Verkehrsunternehmen in der Pandemie

München, 26.02.2021

Abschlagszahlungen für Verkehrsunternehmen werden vorgezogen

  • Liquidität der Verkehrsunternehmen sicherstellen
  • Auszahlung von 35 Millionen Euro wird vorgezogen
  • Anträge bei den Bezirksregierungen ab sofort möglich

 

Wie bereits im Jahr 2020 wird das Bayerische Verkehrsministerium auch für 2021 die erste Abschlagszahlung für die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr ziehen. Statt erst zum 15. Juli können die Verkehrsunternehmen die Zahlungen bereits jetzt erhalten.  „Mit den vorgezogenen Leistungen sichern wir die Liquidität der Verkehrsunternehmen“, so Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer.

Die Corona-Pandemie hat auch im ersten Quartal 2021 das öffentliche Leben noch fest im Griff. Die Fahrgastzahlen und die Einnahmen der Verkehrsunternehmen liegen deshalb weiterhin deutlich unter den zu erwartenden vor-Corona-Werten.

Daher hat sich der Freistaat entschieden, die Verkehrsunternehmen erneut mit vorgezogenen Zahlungen zur Sicherung der Liquidität zu unterstützen. Ab sofort können die Unternehmen die erste Abschlagszahlung für die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr bei den Regierungen beantragen. Damit stellt der Freistaat vorzeitig rund 35 Millionen Euro für die Verkehrsunternehmen in dieser Pandemiesituation zur Verfügung.

„Wir stehen eng an der Seite der Verkehrsunternehmen“, macht Schreyer deutlich. „Neben zahlreichen Maßnahmen wie der Förderung von Verstärkerbussen, unserer Vermittlungsplattform im Internet und dem regelmäßigen Austausch mit der Branche ist die Vorziehung der Abschlagszahlung ein gutes Mittel, die Liquidität der Verkehrsunternehmen zu gewährleisten. Das hilft letztendlich auch den Fahrgästen, denn damit sichern wir ihre Mobilität mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.“

Im vergangenen Jahr wurden mit der Vorziehung von zwei Abschlagszahlungen Mittel in Höhe von insgesamt 70 Millionen Euro vorzeitig zur Verfügung gestellt.

Die Auszahlung der aktuell vorgezogenen Abschlagzahlung die Unternehmen ab sofort formlos bei den jeweiligen Bezirksregierungen beantragt werden.