Geplante Neuregelung im Bereich Bodenschutz

München, 05.02.2021

Mantelverordnung: Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer und Umweltminister Thorsten Glauber setzen sich für Länderöffnungsklausel ein

  • Mantelverordnung soll Verwertung von mineralischen Stoffen bundesweit regeln
  • Argumente der Baupraxis berücksichtigen
  • Stärkere Belastung der Deponien statt Recycling befürchtet

 

Das Bayerische Bau- und das Bayerische Umweltministerium treten weiterhin mit Nachdruck für eine Länderöffnungsklausel in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung als einer der von der Mantelverordnung betroffenen Verordnungen ein. „Diese Mantelverordnung ist die falsche Antwort auf die Anforderungen der Zukunft für die Verwertung von mineralischen Stoffen“, ist Bauministerin Kerstin Schreyer überzeugt. „Sollte sie in Kraft treten, wird sie gerade nicht zu einer Erhöhung der Recyclingquote am Bau führen, sondern lediglich die Umleitung der Materialströme auf die Deponien bewirken.“ Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die bestehenden bayerischen Regelungen für die Verfüllung von Gruben und Brüchen gleichen die Interessen des Ressourcenschutzes, des Schutzes der Umweltmedien und der Baupraxis sinnvoll aus. Entsorgungssicherheit und Umweltschutz gehen in Bayern Hand in Hand.“

Schreyer und Glauber unterstützen deshalb den Widerstand von Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gegen den Entwurf der Mantelverordnung in der vom Bundesrat geänderten Fassung: „Die Änderungen des Bundesrats am Entwurf der Mantelverordnung sind ohne ausreichende Berücksichtigung der Interessen der Baupraxis vorgenommen worden. Die auf Bundesebene für den Bau zuständigen Minister haben zu Recht erkannt, dass hier nachgearbeitet werden muss“, so Schreyer. Die Interessen der Baupraxis und der Bauherren, insbesondere was Praktikabilität und Kosten angeht, werden mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen nicht ausreichend berücksichtigt. So geht der jetzt vorliegende Entwurf beispielsweise grundsätzlich davon aus, dass alle mineralischen Ersatzbaustoffe dem Abfallbegriff unterfallen, sofern nicht die Unbedenklichkeit im Einzelfall nachgewiesen wird.

Glauber: „Bei der Verfüllung von Gruben und Brüchen darf es keine nachteiligen Auswirkungen auf Boden und Gewässer geben. Dafür hat Bayern einen 'Verfüll-Leitfaden' entwickelt und fortgeschrieben. Die Anwendung dieses Leitfadens sorgt für ein hohes Umweltschutz-Niveau und gewährleistet gleichzeitig die Entsorgungssicherheit für geeignete mineralische Abfälle. Mit der Verwertung von mineralischen Abfällen für umweltgerechte Verfüllungen lassen sich Engpässe bei der Entsorgung von Bodenaushub und Bauschutt vermeiden und gleichzeitig hohe Umweltschutzstandards einhalten.“

Für Bayern würde ein Inkrafttreten der Mantelverordnung in der vom Bundesrat beschlossenen Fassung bedeuten, dass die bewährte Praxis, bestimmte mineralische Stoffe unter strengen Voraussetzungen in Verfüllgruben zu verwerten, eingestellt werden müsste, soweit eine Verfüllung in bereits genehmigten Gruben nicht noch innerhalb des Übergangszeitraums möglich bleibt. Diese Verfüllgruben entstehen in der Regel durch den Abbau von Baustoffen, wie zum Beispiel Sand oder Kies, die in der Folge nicht als Wunden in der Landschaft zurückbleiben sollen und deshalb in sachgerechter Weise geschlossen werden müssen. Der zum 1. März 2020 vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz fortgeschriebene Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen stellt eine ausgewogene Regelung dar, die den Ressourcenschutz und den Schutz der Umweltmedien gewährleistet, jedoch den Genehmigungsbehörden erlaubt, eine Lösung unter Abwägung aller einschlägigen Gesichtspunkte im Einzelfall zu finden.

Dieses in Bayern bewährte, ausbalancierte System wäre bei einer Geltung der Mantelverordnung mit ihrer pauschalen Bewertung der Eignung von Einsatzstoffen nicht mehr möglich. In der Folge wäre damit zu rechnen, dass mineralische Stoffe im Zweifel einer Deponierung zugeführt würden. Damit würde die Mantelverordnung aber eines ihrer Hauptziele verfehlen, nämlich die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen zu erhöhen und auf diese Weise das Recycling von Bau- und Abbruchabfällen für den Einsatz in technischen Bauwerken weiter zu steigern.

Initiiert von Bauministerin Schreyer haben sich deshalb anlässlich der Bauministerkonferenz am 24./25. September 2020 insgesamt neun Bauministerinnen und Bauminister der Länder in einer gemeinsamen Erklärung dafür ausgesprochen, die vorgebrachten Bedenken der Bau-, Baustoff-, Entsorgungs- und Recyclingindustrie hinsichtlich der Einführung strengerer Regeln im weiteren Verordnungsverfahren zu berücksichtigen.