Streichung des Umwandlungsverbots aus dem Entwurf der Novelle des Baugesetzbuchs

München, 05.10.2020

Bauministerin Schreyer: "Wohnungseigentum leistet einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge."

  • Novellierung des Baugesetzbuchs leistet wichtigen Beitrag zur Mobilisierung von Bauland
  • Verschärfung des Umwandlungsverbotes würde Bildung von Wohnungseigentum erschweren
  • Mieter bereits durch bestehende Regelungen vor unerwünschter Verdrängung durch Umwandlungen geschützt

 

Die aktuell laufende Novelle des Baugesetzbuchs leistet einen wichtigen Beitrag zur Mobilisierung von Bauland. Die bislang darin vorgesehene umstrittene neue Regelung zum Umwandlungsverbot wurde nunmehr gestrichen. Bauministerin Kerstin Schreyer: „Wohnungseigentum leistet einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge. Das funktioniert aber nicht, wenn wir die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen praktisch komplett ausschließen.“ Die Neuregelung sah eine deutliche Verschärfung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten vor. In Bayern werden Mieter bereits jetzt schon durch bestehende gesetzliche Regelungen vor Umwandlungen geschützt.

Bauministerin Schreyer: „Auch ich möchte keine zügellosen Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen. Mir ist aber wichtig, dass die Bildung von Wohneigentum nicht zusätzlich erschwert wird. “ Obwohl Wohneigentum einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge leistet, lebt nicht einmal die Hälfte der Bundesbürger in den eigenen vier Wänden. Damit ist die Eigentumsquote in Deutschland die niedrigste in der Europäischen Union. Gerade in Ballungsgebieten ist die Begründung von Wohneigentum durch den Erwerb oft deutlich günstigerer Bestandsimmobilien sehr wichtig. Nach Aussage von Bauministerin Schreyer sei es widersprüchlich, die Eigentumsbildung etwa durch das Baukindergeld zu fördern und gleichzeitig mit einem zu weitgehenden Umwandlungsverbot weite Teile der Bevölkerung von der Eigentumsbildung auszuschließen. Denn ein derart umfassendes Umwandlungsverbot sorge dafür, dass es künftig noch weniger Eigentumswohnungen gebe und trage somit zu Preissteigerungen bei. Bauministerin Schreyer: „Wir müssen da eine Lösung finden, die die Interessen von Eigentümern, Vermietern und Mietern in Ausgleich bringt.“

Die Ministerin weist zudem darauf hin, dass in der laufenden Diskussion berücksichtigt werden sollte, dass Mieter schon heute aufgrund zahlreicher Regelungen vor unerwünschten Umwandlungen geschützt sind. So hat Bayern bereits im Jahr 2014 die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Erhaltungssatzungsgebieten unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt. Dies ermöglicht es Gemeinden, dem unerwünschten Verlust von Mietwohnungsraum durch Umwandlung etwa in Luxuswohnungen entgegenzusteuern. Die Landeshauptstadt München hat inzwischen 28 Erhaltungssatzungsgebiete ausgewiesen, die 300.000 Einwohner in 171.000 Wohnungen vor Umwandlungen schützen.

Schließlich betont Bauministerin Schreyer, dass Bayern über ein starkes Mietrecht verfüge. Sie verweist damit unter anderem darauf, dass die gültige bayerische Mieterschutzverordnung Mietern bei Umwandlung von Wohnraum in vielen Städten und Gemeinden schon jetzt einen zehnjährigen Kündigungsschutz vermittelt.