Neues Modellvorhaben "Klimagerechter Städtebau"

München, 22. Juni 2020 (stmb). Das Bayerische Kabinett hat im November 2019 das erste Bayerische Klimaschutzgesetz beschlossen. Damit startet Bayern eine Klimaschutzoffensive mit einem Zehn-Punkte-Plan und insgesamt 96 Maßnahmen. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr leistet mit dem neuen Modellvorhaben „Klimagerechter Städtebau“ einen wichtigen Beitrag dazu.

Modellvorhaben Klimagerechter Städtebau
© StMB

Die Klimaveränderungen sind insbesondere durch Extremwetterereignisse, wie Hitzewellen, Dürren, Hochwasser und Starkregen, für jeden spürbar. Sie bewirken zunehmenden Stress für Mensch und Natur und verursachen große wirtschaftliche Schäden. Gleichzeitig nehmen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, die für den notwendigen Ausgleich sorgen könnten, aufgrund des anhaltend hohen Flächenverbrauchs ab. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass die vielfältigen naturräumlichen Verflechtungen und klimabedingten Abhängigkeiten Eingang in die Stadt- und Ortsentwicklung finden und die klimabedingten Risiken und Schäden minimiert werden. Außerdem müssen örtliche Naturräume gesichert und ausgebaut sowie klimaangepasste städtebauliche Strukturen geschaffen werden. Gerade auch in der Corona-Krise zeigt sich, wie bedeutend qualitätvolle, wohnungsnahe Freiflächen und Stadträume sind.

Jetzt bis zum 31. August 2020 bewerben!

Ziel des Modellvorhabens ist es, die Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung möglichst frühzeitig bei Planungsentscheidungen zu berücksichtigen. Mit Hilfe von Stadtklimakonzepten sollen städtebauliche Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel im Gemeindegebiet dargestellt werden. Das Konzept soll die Kommunen unterstützen, die Auswirkungen von geplanten, zukünftigen Maßnahmen auf das Stadtklima beurteilen zu können.

Für das Modellvorhaben können sich bayerische Städte und Gemeinde sowie Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände und Interkommunale Zusammenschlüsse mit einer Projektidee bewerben. Die Antragsunterlagen sind in digitaler Form per E-Mail bis Montag, 31. August 2020, an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einzureichen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Projektaufruf.