Bundesratsinitiative gemeinsam mit Sachsen: Flächenpotentiale auf dem Land besser ausschöpfen

München, 21. September 2018 (stmb). Mit einer Bundesratsinitiative wollen Bayern und Sachsen einen Anreiz setzen, Flächenpotenziale im Außenbereich noch besser auszuschöpfen. Kern der Initiative ist, dass Eigentümer leichter die bestehenden – oft maroden - Wohngebäude durch Neubauten ersetzen können.

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Bayerns Bauministerin Ilse Aigner: „Mit der Wohnraumaktivierung im Außenbereich wollen wir dort ansetzen, wo bereits Bebauung vorhanden ist. Denn die Bayerische Staatsregierung legt größten Wert darauf, dass die Siedlungsentwicklung auch künftig in geordneten Bahnen verläuft.“

• Staatsregierungen Bayern und Sachsen wollen Änderung im Baugesetzbuch

Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen vor:

  • Künftig sollen wiederholte Nutzungsänderungen von Gebäude(-teilen) ermöglicht werden, z. B. von Landwirtschaft über Handwerk bis Wohnen. Bisher war eine Nutzungsänderung nur einmal möglich, z. B. von Landwirtschaft zu Handwerk. Nun sollen die Möglichkeiten für das Zusammenleben mehrerer Generationen einer Familie auf einem Baugrundstück erweitert werden.
  • Die Regelungen für den Ersatzbau sollen gelockert werden: Künftig soll allein der Eigentümer entscheiden, ob eine Ersetzung des alten (maroden) Wohngebäudes durch ein modernes Wohngebäude für ihn sinnvoll und zweckmäßig ist. Ausschlaggebend ist einzig, dass das Gebäude durch den Eigentümer selbst für längere Zeit genutzt wurde oder aktuell genutzt wird.
  • Zur Unterstützung insbesondere von jungen Familienmitgliedern und im Sinne generationenübergreifenden Wohnens soll die Errichtung eines zusätzlichen Wohngebäudes z. B. auf der (ehemaligen) landwirtschaftlichen Hofstelle bzw. dem Grundstück eines forstwirtschaftlichen Betriebes ermöglicht werden. Damit wird insbesondere auch ein erheblicher Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raumes geleistet.
  • Die Länder sollen darüber hinaus – falls dort gewünscht - vor allem aus familienpolitischen Gründen künftig gesetzlich festlegen können, dass auch in Fällen, in denen kein land- oder forstwirtschaftlicher Bezug zu den Bestandsgebäuden gegeben ist, ein Bauen in zweiter Reihe, wie beispielsweise bei sog. Straßendörfern, möglich sein soll.