Regionaler Holzbaupreis der Staatsregierung

Die Sporthalle Marquartstein wurde in Holz­bau­weise mit Gründach errichtet. Das Staatliche Bauamt Traunstein hat das Projekt betreut.
© Josefine Unterhauser

Der Regionale Holzbaupreis der Staatsregierung ist ein Bauherrenpreis. Er richtet sich ausdrücklich an Kommunen, Landkreise und Bezirke, sowie Träger von staatlich geförderten Schulen und andere Maßnahmenträger gemäß Nr. 4.2 der Zuweisungsrichtlinie (FAZR) als Bauherrinnen und Bauherren.

Die Bayerische Staatsregierung verfolgt das Ziel, im Jahr 2040 in Bayern klimaneutral zu sein. Basis dieser Strategie ist ein ambitioniertes Klimaprogramm, das von erneuerbaren Energien über nachhaltige Mobilität bis zur Ausweitung der Klimaforschung und Clean Tech reicht. Auch an das Bauwesen werden hohe Anforderungen stellt. Ein wichtiger Aspekt ist die vermehrte Verwendung von Holz im Hochbau. Holz- oder Holzhybridbauweisen anstelle von Massivbauweisen können aufgrund der langfristigen Bindung von CO² im Baustoff Holz einen großen Beitrag zur CO²-Einsparung leisten.

Bauprojekten der öffentlichen Hand fällt hierbei eine besondere Vorbildfunktion zu.

Der „Regionale Holzbaupreis der Staatsregierung“ richtet sich daher an die Kommunen und Träger von Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten. Als Bauherren treffen diese die Entscheidung, ob Projekte in Holz errichtet werden. Bauherren der öffentlichen Hand in ihrer Vorbildfunktion zu motivieren, noch mehr mit Holz zu bauen, ist das Ziel des Preises

Es ist beabsichtigt, in jedem Regierungsbezirk zwei Holzbauprojekte, die in den letzten drei Jahren (2020 mit 2022) fertiggestellt wurden, zu prämieren. Voraussetzung für eine Einreichung des Projekts ist die Verwendung von Holz in den tragenden Konstruktionselementen von Gebäuden entsprechend Definition der Bayerische Förderrichtlinie Holz – BayFHolz. Mit der Prämierung verbunden ist ein Preisgeld in Höhe von jeweils 10.000 Euro.

Zur Teilnahme zugelassen sind alle in Holzbauweise errichteten und zwischen 2020 und 2022 fertiggestellten Gebäude der Kommunen, Landkreise und Bezirke sowie im gleichen Zeitraum fertiggestellte staatlich geförderte Gebäude der Träger von Schulen. Auch Maßnahmen anderer Maßnahmenträger gemäß Nr. 4.2 der Zuweisungsrichtlinie (FAZR), zum Beispiel Träger von Kindergärten und Kindertagesstätten, sind teilnahmeberechtigt.

Die Auswahl der zu prämierenden Gebäude wird durch die Regierungen getroffen. Jede Regierung juriert die in ihrem Regierungsbezirk eingereichten Beiträge. Die Jury besteht aus an den Regierungen beschäftigten Architekten und jeweils einem regional verorteten Vertreter der Bayerischen Architektenkammer. Die Preisträger werden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Juni oder Juli 2023 ausgezeichnet.

Hinweis: Der Teilnahmezeitraum ist inzwischen beendet. Bewerber konnten ihre Maßnahmen von Dezember 2022 bis Februar 2023 einreichen.

Die Einreichung erfolgte digital über eine bei der Bayerischen Architektenkammer eingerichteten Plattform für Planungswettbewerbe. Auf dieser konnten die Holzbauprojekte über aussagekräftige Fotos*, Zeichnungen* und Erläuterungstext dargestellt werden.

 

*Fotos und Zeichnungen im Format JPG oder PNG, maximale Dateigröße 16 MB

Querformat mit Seitenverhältnis min. Größe 2070 x 1413 Pixel, max. Größe 4.000 x 3.000Pixel oder Hochformat mit Seitenverhältnis min. Größe 2070 x 3216 Pixel, max. Größe 3.000 x 6.000 Pixel