Aigner zum Wohnungsbestand in Bayern

München, 15. Juni 2018 (stmb). Der Wohnungsbestand in Bayern ist 2017 auf fast 6,4 Millionen Wohnungen angewachsen. Das sind fast 60.000 Wohnungen mehr als noch 2016. Dabei befindet sich der Großteil der Wohnungen in Wohngebäuden, mehr als 200.000 aber auch in Nichtwohngebäuden, also Gebäuden, die überwiegend nicht zum Wohnen genutzt werden, also beispielsweise eine Hausmeisterwohnung in einem Betriebsgebäude. Das zeigen die neuesten Zahlen des Landesamts für Statistik.

Staatliche Wohnraumförderung - Neubau einer Wohnanlage in Ingolstadt Peisserstraße
© GWG Ingolstadt

Bayerns Bauministerin Ilse Aigner gibt sich mit dem Anstieg jedoch nicht zufrieden. "Wir verstärken unser Engagement für den Wohnungsbau weiter massiv. Das zeigt der Zweite Nachtragshaushalt 2018 mit der Rekordsumme von über 680 Millionen Euro. Wir wollen damit noch mehr private sowie kommunale Unternehmen für Aktivitäten im Wohnungsbau gewinnen“, betonte Aigner heute.

Aigners neu gegründetes Bauministerium will den Wohnungsbau nicht nur durch attraktive Förderangebote für Bauherren ankurbeln. "Wir legen auch selbst Hand an und werden in das Baugeschäft einsteigen. Wir starten mit unserer eigenen Wohnungsbaugesellschaft, der "BayernHeim". Und weil uns die Eigentumsbildung im ganzen Land wichtig ist, werden wir außerdem die bayerische Eigenheimzulage anbieten und die Bundesleistungen mit einem bayerischen Baukindergeld Plus verbessern.“

Der Saldo von Wohnungszugängen zu Abgängen ist seit Jahren nach oben gerichtet: Der Anstieg der Wohnungszahlen überstieg 2017 mit 58.427 Wohnungen erneut die entsprechenden Werte der Vorjahre, die 2016 bei 52.174, 2015 bei 50.410 und 2014 bei 49.738 Wohnungen lagen. Insgesamt lag der Bestand im Jahr 2017 bei 6.371.236 Wohnungen.

Neue Wohnungen - Beste Medizin gegen steigende Mieten und Kaufpreise

Mit der rekordhohen Mittelausstattung für die Wohnraumförderung will Aigner diese Zahlen weiter toppen. "Wir wollen mehr Wohnungen. Das ist die beste Medizin gegen steigende Mieten und Kaufpreise!", so die Bauministerin abschließend.

Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.