Radoffensive Klimaland Bayern

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Das Förder­programm „Radoffensive Klimaland Bayern“ stellt einen wesent­­lichen Baustein zur Erreichung der Ziele des Bayerischen Radgesetzes (Art. 2 Abs. 1 BayRadG) dar. Mit ihr sollen die bayerischen Gemeinden bei der Verbesserung der kommunalen Infra­­struktur und der Verkehrs­­sicherheit für Rad­fahrende unterstützt werden. Gleichzeitig setzt die Radoffensive ein Zeichen für nachhaltige Mobilität und Klima­­neutralität.

Die Radoffensive wurde im Jahr 2022 erstmals aufgelegt. Auf den damaligen Bewerbungs­­aufruf haben sich 206 Kommunen mit 325 Projekt­ideen beworben. Dies ist ein großer Erfolg und zeigt das hohe Engagement der Kommunen für eine gute Radwege­­infrastruktur vor Ort.

Um die Anreize für die Realisierung von Rad­infrastruktur­­projekten weiter zu erhöhen, wurde 2025 das bisherige Aufruf­­verfahren, in Angleichung an weitere Landes­­förder­programme des Radverkehrs, in ein Regel­­antrags­verfahren überführt. Hierbei wurden auch die bisherigen Förder­­kategorien um drei weitere ausgeweitet.

Was wird gefördert?
- Innovationen im Radwege­bau
- Inter­kommunale Radwege
- Radwege im Wald
- Radwege entlang von Bahn­linien
- Touristische Rad­wege (neu)
- Inner­städtischer Lücken­schluss von Rad­schnell­verbindungen (neu)
- Fahrrad­straßen (neu)

Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinden, Land­kreise und deren Zusammen­schlüsse. Für Radwege im Wald sind auch die Bayerischen Staats­forsten (BaySF) antrags­berechtigt.

Wie hoch ist der Fördersatz?
Der Regel­förder­satz beträgt 80 Prozent der zuwendungs­fähigen Ausgaben.

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Zuständig für den Förder­vollzug sind die Bezirks­regierungen als Bewilligungs­­behörden. Das jeweilige Sach­gebiet Straßen­bau der Bezirks­regierung begleitet die Projekte der Kommunen in der Radoffensive und berät fachlich.
Für die Förderung gelten, soweit nichts Anderes geregelt ist, die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brücken­­­bau­­­vorhaben kommunaler Baulast­träger (RZStra) sowie die allgemeinen haushalts­­­rechtlichen Bestimmungen (insbesondere die Verwaltungs­­­vorschriften zu Art. 44 BayHO). Informationen und Formulare zur Antrag­stellung finden Sie hier.

Bagatellgrenzen
Die Bagatell­grenzen liegen bei:
- 10.000 Euro für Machbarkeits­studien
- 10.000 Euro für Planungen
- 25.000 Euro für Bau­maßnahmen

Weitere Informationen zur Radoffensive erhalten Sie hier.