Radoffensive Klimaland Bayern
Das Förderprogramm „Radoffensive Klimaland Bayern“ stellt einen wesentlichen Baustein zur Erreichung der Ziele des Bayerischen Radgesetzes (Art. 2 Abs. 1 BayRadG) dar. Mit ihr sollen die bayerischen Gemeinden bei der Verbesserung der kommunalen Infrastruktur und der Verkehrssicherheit für Radfahrende unterstützt werden. Gleichzeitig setzt die Radoffensive ein Zeichen für nachhaltige Mobilität und Klimaneutralität.
Die Radoffensive wurde im Jahr 2022 erstmals aufgelegt. Auf den damaligen Bewerbungsaufruf haben sich 206 Kommunen mit 325 Projektideen beworben. Dies ist ein großer Erfolg und zeigt das hohe Engagement der Kommunen für eine gute Radwegeinfrastruktur vor Ort.
Um die Anreize für die Realisierung von Radinfrastrukturprojekten weiter zu erhöhen, wurde 2025 das bisherige Aufrufverfahren, in Angleichung an weitere Landesförderprogramme des Radverkehrs, in ein Regelantragsverfahren überführt. Hierbei wurden auch die bisherigen Förderkategorien um drei weitere ausgeweitet.
Was wird gefördert?
- Innovationen im Radwegebau
- Interkommunale Radwege
- Radwege im Wald
- Radwege entlang von Bahnlinien
- Touristische Radwege (neu)
- Innerstädtischer Lückenschluss von Radschnellverbindungen (neu)
- Fahrradstraßen (neu)
Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinden, Landkreise und deren Zusammenschlüsse. Für Radwege im Wald sind auch die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) antragsberechtigt.
Wie hoch ist der Fördersatz?
Der Regelfördersatz beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Zuständig für den Fördervollzug sind die Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörden. Das jeweilige Sachgebiet Straßenbau der Bezirksregierung begleitet die Projekte der Kommunen in der Radoffensive und berät fachlich.
Für die Förderung gelten, soweit nichts Anderes geregelt ist, die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) sowie die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere die Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO). Informationen und Formulare zur Antragstellung finden Sie hier.
Bagatellgrenzen
Die Bagatellgrenzen liegen bei:
- 10.000 Euro für Machbarkeitsstudien
- 10.000 Euro für Planungen
- 25.000 Euro für Baumaßnahmen
Weitere Informationen zur Radoffensive erhalten Sie hier.
