Förderung
Der Freistaat Bayern wie auch der Bund tun viel für die Förderung des Radverkehrs. Auf Landes- und auf Bundesebene stehen eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Verfügung, um den Radverkehr in Bayern weiter zu stärken.
WELCHE PROGRAMME GIBT ES?
Im Freistaat Bayern bestehen umfangreiche Fördermöglichkeiten insbesondere gemäß:
- Bayerischem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG)
- Bayerischem Finanzausgleichsgesetz (BayFAG)
- Radoffensive Klimaland Bayern
- Weitere Landesförderungen
Auch der Bund stellt mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“, den Finanzhilfen Radschnellwege und weiteren Bundesförderungen umfangreiche Fördermittel zur Stärkung des Radverkehrs zur Verfügung.
Über das Förderprogramm LEADER der Europäischen Union (EU) bestehen weitere Fördermöglichkeiten für den Radverkehr.
Eine gute Übersicht über die verschiedenen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes und der Länder zum Radverkehr bietet das Mobilitätsforum mit der Förderfibel.
WELCHE VORHABEN MIT WELCHEM POGRAMM?
Welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben konkret zur Verfügung stehen, an wen Sie sich jeweils wenden können und alles, was Sie zur Beantragung wissen müssen, ist auf den folgenden Seiten zusammengestellt.
