Beseitigung von Engstellen

München, 10.04.2024

Bayern treibt zweigleisigen Ausbau im Schienennetz voran

  • Freistaat geht in Vorleistung und finanziert Planungen
  • Projektliste umfasst zehn Bahnstrecken und drei Begegnungsbahnhöfe
  • Verkehrsminister Bernreiter: „Höchste Eisenbahn, dass Bund und DB InfraGO Infrastruktur auf Vordermann bringen.“

 

Hoch belastete eingleisige Strecken im Schienennetz der Bahn sind Flaschenhälse und Verspätungsherde. Es gibt sie allerdings noch überall in Bayern. Für den Neu- und Ausbau von Schienenstrecken und die dafür erforderliche Finanzierung ist der Bund zuständig. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 sind aber nur fünf Abschnitte im Bereich der Strecken München – Mühldorf – Freilassing und Schwandorf – Furth im Wald für den zweigleisigen Ausbau vorgesehen. „Das kann nur ein Anfang sein. Es ist höchste Eisenbahn, dass Bund und DB InfraGO die Infrastruktur auf Vordermann bringen“, sagt Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter. Deshalb geht der Freistaat in Vorleistung und finanziert auf weiteren Abschnitten die Planungen. Für sieben Abschnitte wurden bereits Planungsleistungen beauftragt, für drei weitere soll dies nun in diesem Jahr geschehen.

Um das Angebot im Personenverkehr auf der Schiene weiter zu verbessern und auszubauen, ist eine moderne und belastbare Infrastruktur unerlässlich. Ein Baustein ist dabei unter anderem, eingleisige Engstellen zu beseitigen. Dieses Ziel hat die Bayerische Staatsregierung auch im Koalitionsvertrag formuliert.

Die fünf Streckenabschnitte Markt Schwaben – Ampfing, Tüßling – Freilassing, Altenschwand – Bodenwöhr Nord, Cham – Cham Schwedenschanze und Weiding – Arnschwang sind Teil des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 und sollen somit rein bundesfinanziert zweigleisig ausgebaut werden.

Der Freistaat Bayern will den zweigleisigen Ausbau weiterer Strecken anstoßen und hierfür die Planungen finanzieren. Ziel ist eine Förderung aus Bundesmitteln gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Die Förderhöhe beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Um die Förderung beantragen zu können, muss eine fertige Planung einschließlich eines positiven Nutzen-Kosten-Verhältnisses vorliegen. Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrags geht der Freistaat in diesen Fällen in Vorleistung. Für folgende Strecken wurden bereits Planungsleistungen beauftragt:

  • Neu-Ulm Finningerstraße – Senden,
  • Kellmünz – Pleß,
  • Aufhausen – St. Koloman,
  • Steinebach – Seefeld-Hechendorf,
  • Petershausen – Eisenbahnüberführung Glonn,
  • Wörth – Loiching,
  • Uffing – Murnau.

 

Für die Streckenabschnitte Eschenlohe – Oberau, Bayreuth – Bayreuth-Dürschnitz und Obernburg-Elsenfeld – Glanzstoffwerke möchte der Freistaat noch in diesem Jahr die Planungsleistungen beauftragen.

Sofern sinnvoll und machbar, werden in die jeweiligen Projekte weitere Verbesserungen integriert, beispielsweise eine Anhebung der Streckengeschwindigkeit oder der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen.

Zudem sollen neben dem Ausbau dieser Strecken in Langlau (Strecke Pleinfeld – Gunzenhausen) und Pfenningbach (Strecke Mühldorf – Passau) aus Bundesmitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Begegnungsbahnhöfe entstehen. Darüber hinaus soll der Bahnhof München-Heimeranplatz (West) als GFVG-Projekt zu einem Begegnungsbahnhof ausgebaut werden.

Die Bayerische Staatsregierung wird sich beim Bund für eine zügige Realisierung der Projekte aus dem BVWP 2030 einsetzen. Bei den vom Freistaat angestoßenen Projekten wird das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zu gegebener Zeit die nächsten Planungs- und Umsetzungsschritte einleiten. „Wir führen damit die Vorgaben des Koalitionsvertrags und die Ziele der Initiative „MACH2“ konsequent fort“, sagt Verkehrsminister Bernreiter. Insgesamt wird so der Ausbau von 160 Kilometern Bahnstrecken und drei Begegnungsbahnhöfen vorangetrieben.