Ausblick: EfA-Dienst
Der Einer-für-Alle-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ (EfA-Dienst) stellt die Weiterentwicklung des Digitalen Bauantrags dar, soll ab circa November 2026 in Bayern produktiv eingesetzt werden und die bisherigen Online-Assistenten perspektivisch ersetzen.
Der Online-Dienst wurde entsprechend des „Einer-für-Alle“-Prinzips von Mecklenburg-Vorpommern entwickelt und wird mittlerweile von 13 Bundesländern nachgenutzt. In Bayern wird der EfA-Dienst seit 2025 gemeinsam mit 10 unteren Bauaufsichtsbehörden pilotiert und die Antragsstrecken an die landesrechtlichen Regelungen angepasst. Nach Abschluss dieser Pilotphase erfolgt der produktive Rollout über die BayKommun AöR, die in Bayern die zentrale Anlaufstelle für die Nachnutzung von EfA-Leistungen durch Behörden ist.
Funktionsumfang
Der EfA-Dienst bietet gegenüber dem bisherigen Digitalen Bauantrag wesentliche Vorteile sowohl für die Entwurfsverfasser und Bauherren als auch für die unteren Bauaufsichtsbehörden. Insbesondere erlaubt er über den Vorgangsraum ein kollaboratives Zusammenwirken bei der Antragserstellung und stellt den unteren Bauaufsichtsbehörden über das sogenannte Browser-Backend eine integrierte Möglichkeit zur Fachstellenbeteiligung zur Verfügung. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, den EfA-Dienst künftig weiterzuentwickeln und um praxistaugliche (Automatisierungs-)Funktionen zu erweitern. Weitere Informationen hierzu können der Präsentation zur Informationsveranstaltung für die unteren Bauaufsichtsbehörden am 15. Juli 2026 entnommen werden.
Zum Start des EfA-Dienstes wird dieser sämtliche Antragsstrecken umfassen, die gegenwärtig über den digitalen Bauantrag verfügbar sind. Zudem ist eine Antragsstrecke für die Abgeschlossenheitsbescheinigung enthalten. Die über den EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ verfügbaren Leistungen werden stetig erweitert und können dann auch in Bayern angeboten werden. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wird die unteren Bauaufsichtsbehörden in diesem Fall frühzeitig hierüber informieren.
Weiteres Vorgehen
Sobald der EfA-Dienst produktiv genutzt werden kann, wird eine Bestellung über den DigitalMarkt der BayKommun möglich sein. Im Rahmen des Bestellvorgangs erhalten die Bauaufsichtsbehörden erforderliche Informationen und Handlungsanweisungen. Gemeinsam mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr steht die BayKommun den unteren Bauaufsichtsbehörden während des gesamten Prozesses als Ansprechpartner zur Verfügung. Sofern der EfA-Dienst über eine Schnittstelle zu einem Fachverfahren genutzt werden soll, sollte rechtzeitig eine Abstimmung mit dem jeweiligen Fachverfahrenshersteller erfolgen. Dies obliegt den unteren Bauaufsichtsbehörden in eigener Verantwortung.
Vorgesehen ist eine mehrjährige Übergangsphase, innerhalb der der bisherige bayerische Digitale Bauantrag parallel aufrechterhalten wird. Die unteren Bauaufsichtsbehörden können selbst entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie auf den neuen Dienst umsteigen.
Zum Jahr 2026 wurde der EfA-Dienst in die Liste der gemeinsam finanzierten Dienste in der Anlage der Bayerischen Digitalverordnung aufgenommen. Die Nachnutzung durch den Freistaat Bayern wird seitdem gemeinsam mit den kreisfreien Städten und Landkreisen aus den BayernPackages finanziert. Ansprechpartner für Fragen zu den BayernPackages ist das Staatsministerium für Digitales.
Die Informationen auf dieser Seite werden fortlaufend aktualisiert.
