Förderung im Wohnungsbau
Mit der Wohnraumförderung trägt der Freistaat Bayern entscheidend dazu bei, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen. Die bayerische Wohnraumförderung hat dabei nicht nur die Großstädte, sondern auch den ländlichen Raum im Fokus.
Förderverfahren
Ab dem Jahr 2027 gibt es in der Wohnraumförderung für Mietwohnraum sowie Studierenden- und Azubiwohnraum ein Jahresbauprogramm. Projektträger können sich bei den zuständigen Bewilligungsstellen um eine Aufnahme bewerben:
Bewerbungsende für das Jahresbauprogramm 2027 ist der 15. Oktober 2026.
Die Bewerbungsformulare sind auf den Seiten der einzelnen Förderprogramme zu finden.
Interessenten werden gebeten sich zur weiteren Beratung an die jeweils zuständige Bewilligungsstelle zu wenden.
Die Förderkonditionen gelten für die Bewerbung zum Jahresbauprogramm 2027 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Richtlinie zur Förderung des Wohnungsbaus in Bayern.
Was wird gefördert?
Mit dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm werden private und öffentliche Projektträger bei der Schaffung von Neubau, dem Erwerb und der Modernisierung preisgebundener Mietwohnungen unterstützt. Ebenso wird die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum, der Abbau von Barrieren in bestehendem Wohnraum sowie der Bau besonderer Wohnformen für Menschen mit Behinderung staatlich gefördert.
Im Rahmen des Programmes „Junges Wohnen“ wird darüber hinaus der Erwerb, der Neubau und die Modernisierung von preisgebundenen Studierendenwohnheimen und Wohnheimen für Auszubildende bezuschusst.
