Zusatzförderung - Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter in der EOF
Die Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOZF) ist ein Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter von geförderten Wohnungen, die im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) vermietet werden. Durch die Zusatzförderung reduzieren sich die Mietkosten.
Die Höhe des Mietzuschusses hängt vom jährlichen Gesamteinkommen des Haushaltes ab. In der sozialen Wohnraumförderung gibt es drei Einkommensstufen. Haushalte in Stufe I bekommen die volle Zusatzförderung. In Stufe II und III reduziert sich die Förderung. Übersteigt das Gesamteinkommen alle Stufen, ist keine Zusatzförderung möglich.
Wie kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag ist bei dem Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt einzureichen, in deren Gebiet die gemietete Wohnung liegt.
Unterlagen für die Beantragung:
- Antrag auf Zusatzförderung (Formblatt Stabau Ic)
- Einkommenserklärung des Antragstellers (Formblatt Stabau IIIa) und für weitere Haushaltsangehörige (Formblatt Stabau IIIb)
- Wohnberechtigungsschein oder Benennung
- Mietvertrag
Der EOZF-Bescheid gilt für 2 Jahre. Alle 2 Jahre muss ein Wiederholungsantrag gestellt werden.
