Wohnraum nutzen - gefördert Wohnen
Der Freistaat unterstützt Menschen mit geringem und durchschnittlichem Einkommen durch unterschiedliche Förderangebote, damit Wohnen bezahlbar, barrierearm und verlässlich bleibt. Hier erfahren Sie, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt – von geförderten Mietwohnungen über Zusatzförderungen zur Miete, Wohngeld bis hin zu Zuschüssen für barrierefreie Anpassungen des Wohnraums.
Geförderte Wohnung mieten
Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, können Sie eine geförderte Wohnung mieten. Die Voraussetzung hierfür ist ein Wohnberechtigungsschein, den Sie beantragen müssen. In Gebieten, in denen Wohnungsknappheit herrscht, müssen Sie für eine Wohnung benannt werden. Auch hierfür ist vorab eine Beantragung nötig.
Zusatzförderung
Die Zusatzförderung ist ein laufender Zuschuss zur Miete von Sozialwohnungen, die im Fördermodell der Einkommensorientierten Förderung (EOF) errichtet wurden.
Sobald Sie Mieter einer geförderten EOF-Wohnung sind, können Sie eine Zusatzförderung zur Miete beantragen.
Wohngeld
Wohngeld ist eine staatliche Hilfe, um Haushalte mit einem geringen Einkommen bei ihren Wohnkosten zu entlasten. Wohngeld gibt es als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen.
Abbau von Barrieren
Als Mieter oder als Bewohner einer eigenen Wohnimmobilie haben Sie die Möglichkeit eine Unterstützung für die behindertengerechte Anpassung des Wohnraums zu erhalten.
