FAQ: Antworten auf die häufigsten Fragen zum Deutschlandticket

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Bund und Länder haben sich im Rahmen des dritten Entlastungspakets auf die Einführung eines Deutschlandtickets für einen Startpreis von 49 Euro im Monat geeinigt. Es soll bundesweit im Nah- und Regionalverkehr gültig sein.

Der Freistaat Bayern bringt zusätzlich zum regulären Deutschlandticket ein Ermäßigungsticket für Auszubildende, Studierende und alle, die „Freiwilligendienst“ leisten, für 29 Euro im Monat auf den Weg.

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Deutschland- und zum Ermäßigungsticket (Stand: 08.03.2023). Die FAQs werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt sobald neue Informationen vorliegen. 

1. Allgemeine Informationen

1.1 Wann startet das Deutschlandticket?

1.2 Werden bestehende Abos automatisch umgestellt oder kann ich mein bisheriges Abo behalten?

1.3 Ist das Deutschlandticket übertragbar und sind Mitnahmeregelungen für Kinder enthalten?

1.4 Ist die Mitnahme von Fahrrädern für Deutschlandticketinhaber kostenfrei möglich?

1.5 Ist die Mitnahme von Hunden für Deutschlandticketinhaber kostenfrei möglich?

1.6 Wo finde ich weitere Informationen zum Deutschlandticket?

2. Finanzierung

2.1 Wie wird das Deutschlandticket finanziert?

2.2 Wann stehen die zugesagten Mittel zur Verfügung

2.3 Wie erhalten die Unternehmen die Ausgleichsleistungen?

2.4 Wie erhalten die Unternehmen die Ausgleichsleistungen?

2.5 Was gilt in Bezug der Ausgleichleistungen nach § 45a des Personenbeförderungsgesetzes?

2.6 Ist die Finanzierung auch in den Folgejahren durch Bund und Länder gesichert?

2.7 Wie werden die Gelder zwischen den Bundesländern aufgeteilt?

2.8 Wie werden die Einnahmen aus den Ticketverkäufen aufgeteilt?

3. Rechtliche Rahmenbedingungen

3.1 Welche Rahmenbedingungen müssen geändert werden?

3.2 Bis wann müssen die Aufgabenträger eine Änderung der öffentlichen Dienstleistungsaufträge oder eine allgemeine Vorschrift verabschieden?

3.3 Müssen die Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket vom Unternehmen bzw. Verkehrsverbund veröffentlicht werden?

3.4 Ist eine Tarifgenehmigung einzuholen?

3.5 Ist eine Beschlussfassung über eine zunächst bis 31. Dezember 2023 befristete Einführung des Deutschlandtickets förderschädlich?

3.6 Wer ist für die Gültigkeit des Deutschlandtickets im Schienenpersonennahverkehr zuständig?

4. Tarifbestimmungen

4.1 Wo ist das Deutschlandticket gültig?

4.2 Gibt es ein Sonderkündigungsrecht für bestehende Abonnements?

4.3 Gibt es eine Jobticket-Variante des Deutschlandtickets?

4.4 Können bei bedarfsorientierten Angeboten Zuschläge zum Deutschlandticket erhoben werden?

4.5 Wer ist in Bayern berechtigt, ein vergünstigtes Deutschlandticket (Ermäßigungsticket) zu erhalten?

4.6 Bleibt das 365-Euro-Ticket bestehen?

4.7 Ist das Deutschlandticket beihilferechtlich unbedenklich?

5. Wechselwirkung zur Unterstützung bei der Kostenfreiheit des Schulweges

5.1 Was passiert, wenn das Deutschlandticket das günstigste geeignete Ticket bei der Kostenfreiheit des Schulweges ist? Können bei einem Wechsel des Tickets (Deutschlandticket kann günstiger sein als das bestehende Schülerticket) bis zum Beginn des Schuljahres 2023/24 die Kosten für das teurere Ticket als notwendige Kosten der Schülerbeförderung anerkannt werden?

5.3 Was ist mit günstigeren geeigneten Tickets als dem Deutschlandticket bei der Kostenfreiheit des Schulweges? In manchen Regionen besteht ein günstigeres lokales Ticket als das Deutschlandticket. Dieses lokale Ticket deckt die Fahrten zur Schule ab. Einige Kommunen überlegen als Service für die Schülerin / den Schüler statt dem günstigeren Ticket das teurere Deutschlandticket zu erwerben. Diese erkundigen sich, ob und in welcher Höhe im Falle des Erwerbes des teureren Deutschlandtickets dann Ticketkosten als notwendige Kosten der Schülerbeförderung angesetzt werden können.

6. Vertrieb

6.1 Wie erfolgt der Vertrieb des Deutschlandtickets?

6.2 Gibt es Unterstützung bei der Einführung des Deutschlandticketvertriebs?

7. Evaluation

7.1 Wie wird das Deutschlandticket evaluiert?

8. Ermäßigtes Deutschlandticket (Ermäßigungsticket)

8.1 Wer kümmert sich um die Ausgestaltung des Ermäßigungstickets?

8.2 Ab wann gibt es das Ermäßigungsticket?

8.3 Für wen gilt das Ermäßigungsticket?

8.4 Sind weitere Ermäßigungstickets in Bayern geplant?

Weitere Informationen zum Deutschlandticket finden Sie unter anderem auf der Webseite des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) unter www.d-ticket.info.

Unternehmen, die sich in der Verkaufsförderungsplattform listen wollen, können sich für die Bewerbung von Verkaufsstellen in Deutschland hier registrieren.