Instrumentenflugbetrieb auf der Brandensteinsebene dauerhaft möglich

München, 3. April 2019 (stmb). Das Luftamt Nordbayern der Regierung von Mittelfranken hat vor kurzem die Verlängerung der Anflugbefeuerung am Verkehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene genehmigt. "Damit können die bisherigen Instrumentenflugverfahren über den 31. Dezember 2019 hinaus unbefristet und ohne Einschränkungen genutzt werden. Mit dieser Lösung kommen wir den Bedürfnissen der international agierenden Wirtschaft von Oberfranken West im Luftverkehr nach", verkündete heute Bayerns Verkehrsminister Hans Reichhart.

Luftbild Veste Coburg
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Die Anflugbefeuerung wird hierzu in östlicher Richtung um 150 Meter verlängert und wegen des Geländeverlaufs aufgeständert. Dadurch können Piloten auch bei eingeschränkten Sichtbedingungen die Start- und Landebahn frühzeitig erkennen und sicher landen. Der An- und Abflug unter Instrumentenflugbedingungen bedeutet insbesondere für die gewerblichen Nutzer des Flugplatzes eine größere Wetterunabhängigkeit bei der Planung ihrer Flüge.  Künftig ist somit keine Ausnahmegenehmigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für eine verkürzte Anflugbefeuerung mehr erforderlich. Die aktuelle Ausnahmegenehmigung wäre zum Ende dieses Jahres ausgelaufen.

Ertüchtigung des Flugplatzes Coburg ist wesentlicher Bestandteil der Kombilösung für Oberfranken West

Die Sicherstellung des dauerhaften Instrumentenflugbetriebes auf der Brandensteinsebene ist ein wesentlicher Bestandteil der sogenannten Kombilösung für Oberfranken West. Diese sieht die Ertüchtigung der Flugplätze Coburg und Bamberg für den dauerhaften Instrumentenflugbetrieb vor. So können in Zukunft innerhalb der Planungsregion Oberfranken-West die kleineren Flugzeuge in Coburg und die größeren Flugzeuge bis zehn Tonnen in Bamberg unter Instrumentenflugbedingungen starten und landen.