Aktuelles zu Baurecht und Technik

Bleiben Sie auf dem Laufenden! Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Thema Baurecht und Bautechnik.

Änderung der Bayerischen Bauordnung ab 1. Februar 2021

Das Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus und weiterer Rechtsvorschriften wurde am 2. Dezember 2020 vom Bayerischen Landtag beschlossen. Es tritt am 1. Februar 2021 in Kraft, die neu gestaltete Ermächtigung zum Erlass von Satzungen, die ein abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsfläche festlegen – neuer Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Bayer. Bauordnung (BayBO) – treten am 15. Januar 2021 in Kraft. Wesentlicher Inhalt der Novelle sind die Verkürzung der Abstandsflächen auf 0,4 H außer in Gemeinden mit mehr als 250.000 Einwohnern sowie eine Vereinfachung der Berechnung der Abstandsflächen, die Erleichterung des Dachgeschossausbaus, die Einführung der Typengenehmigung für serielles Bauen, die Aufnahme einer Genehmigungsfiktion für Wohngebäude im vereinfachten Verfahren, die Ermöglichung der Verwendung des Baustoffes Holz und letztlich auch die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für den digitalen Bauantrag. Damit wird Bauen einfacher, billiger, schneller, nachhaltiger und flächensparender. Auf die neuen Vollzugshinweise wird hingewiesen.

Informationen zu den baurechtlichen Anforderungen bei Veranstaltungen

Sollen Gebäude, die keine Versammlungsstätten sind, vorübergehend für Veranstaltungen genutzt werden, erfordert dies eine vorherige Anzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, ebenso das Aufstellen von Zelten, Fahrgeschäften, Bühnen und Hüpfburgen. Mit Rundschreiben vom 15. Juni 2018 informiert das Bauministerium über den Umgang mit den wichtigsten baurechtlichen Regelungen, die bei Veranstaltungen einschlägig sein können. Zur Unterstützung der Veranstalter fasst ein Merkblatt die Regelungen zusammen. Je früher die Ausrichter von Festen und anderen Veranstaltungen den Kontakt mit den Behörden aufnehmen, umso leichter lassen sich konstruktive Lösungen finden.

Vollzug des Bauproduktenrechts für CE-gekennzeichnete Produkte nach der Bauproduktenverordnung - Ergänzende Hinweise zur Verwendung von Bauprodukten nach DIN EN 13162

Ergänzende Hinweise bei der Verwendung von Bauprodukten nach DIN EN 13162. Mit Schreiben vom 14.10.2016 (Az. IIB4-4170-004/16) informierten wir über den Vollzug des Bauproduktenrechts bei harmonisierten Bauprodukten nach VO (EU) 315/2011 (Bauproduktenverordnung). Es wurde darauf hingewiesen, dass für Bauprodukte, die die CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung tragen, die Bestimmungen nach Art. 15 ff. Bayer. Bauordnung (BayBO) ab dem 16.10.2016 nicht mehr zu vollziehen sind. Mit dem vorliegenden Schreiben geben wir ergänzende Hinweise zur Verwendung von Bauprodukten nach DIN EN 13162 (Dämmstoffe aus Mineralwolle).

Aktuelles zur Rauchwarnmelderpflicht

Bis Ende 2017 müssen in Bayern alle bestehenden Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Häufige Fragen zur Rauchwarnmelderpflicht werden hier beantwortet

Zudem informiert ein Flyer über die gesetzliche Regelung, die Installation und den Betrieb von Rauchwarnmeldern.

Vollzug des Bauproduktenrechts für CE-gekennzeichnete Produkte nach der Bauproduktenverordnung

Mit Urteil vom 16.10.2014  hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass zusätzliche nationale Anforderungen an europäisch harmonisierte Bauprodukte mit EU-Recht nicht vereinbar sind. Die EU-Kommission hat eine 2-Jahresfrist zur vollständigen Umsetzung des EuGH-Urteils festgelegt, um eine Abänderung der bisherigen Verwaltungspraxis in einem geordneten Verfahren sicherzustellen - diese Frist endete am 15.10.2016.  Zur Gewährleistung der fristgemäßen Anpassung des bauaufsichtlichen Vollzugs vor Inkrafttreten der noch notwendigen Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) werden für Bauprodukte, die die CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung tragen, die Bestimmungen nach Art. 15ff. BayBO über die Verwendbarkeitsnachweise für Produktleistungen sowie die das "Ü-Zeichen" betreffenden Kennzeichnungspflichten ab dem 16.10.2016 nicht mehr vollzogen. Die Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat hierüber mit Rundschreiben vom 14.10.2016 informiert.

Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber

Angesichts der erheblich gestiegenen Zahlen von Flüchtlingen und Asylbewerber, die untergebracht werden müssen, stellt der Ausbau ausreichender Unterkunftskapazitäten eine enorme Herausforderung für alle Beteiligten dar. Häufig werden im Bereich der Schaffung von Unterkunftsmöglichkeiten baurechtliche Fragestellungen aufgeworfen. Unter Asylbewerberunterkünfte finden Sie eine Sammlung von Informationen, die seitens der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr im Bereich Baurecht und Technik zu diesem Thema herausgegeben worden sind.

Aktualisierung des Rundschreibens Lärmschutz in der Bauleitplanung

Mit Schreiben vom 10.06.1996 (aktualisiert zum 25.03.1997) wurden zu den häufigsten Fallgestaltungen der kommunalen Praxis im Zusammenhang mit dem Immissionsschutz in der Bauleitplanung Hinweise gegeben. Dieses Schreiben bedurfte der Aktualisierung und Überarbeitung und wird nunmehr für den Bereich des Lärmschutzes durch das Rundschreiben „Lärmschutz in der Bauleitplanung“ vom 25.07.2014 ersetzt. Das aktualisierte Rundschreiben finden Sie hier.

Neues zum Thema Windenergie

Mit Urteil vom 9. Mai 2016 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die sog. 10 H-Regelung für Windkraftanlagen grundsätzlich mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist. Der in Bayern festgelegte Mindestabstand von Windenergieanlagen zu allgemein zulässigen Wohngebäuden beseitige den Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nicht und verletze keine Grundrechte.

Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat Anwendungshinweise zur 10 H-Regelung erarbeitet. Weitergehende Informationen zur Errichtung von Windenergieanlagen sind im Windenergie-Erlass enthalten, der federführend durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie kürzlich aktualisiert worden ist. Für Städte und Gemeinden, Planer und Investoren, Bürgerinnen und Bürger stellt das Merkblatt Bauleitplanung für Windenergieanlagen wichtige Informationen zur Schaffung von Baurecht mit den Mitteln des Bebauungs- und Flächennutzungsplans zusammen.

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung

Die Novellierung des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung ist abgeschlossen. Das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts wurde am 20.06.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie finden den Gesetzeswortlaut hier.