Nach der Zustimmung des Ministerrats und des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtags hat die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) in Begleitung von Bayerns Bauminister Christian Bernreiter heute vor Ort die Annahme des Kaufvertragsangebotes für das Fortbildungs- und Tagungszentrum der Polizei in Freyung unterzeichnet. Die Nutzung soll noch in diesem Jahr beginnen. „Wir haben es geschafft, innerhalb kürzester Zeit entsprechende Beschlüsse im Ministerrat und Haushaltsausschuss hinzubekommen und konnten so den Erwerb zügig notariell beurkunden“, freut sich Bayerns Bauminister Christian Bernreiter „Das zeigt unser Engagement für Niederbayern. Es ist außerdem eine sehr gute Nachricht, dass das Fortbildungs- und Tagungszentrum noch in diesem Jahr mit Leben gefüllt wird.“ Innenminister Joachim Herrmann spricht von einer win-win-Situation: "Das große Polizeizentrum wird Freyung und der gesamten Region neue Impulse geben. Angesichts des hohen Personalzuwachses in den letzten Jahren und der geplanten weiteren zusätzlichen Polizeistellen wird das erweiterte Seminarangebot auch für die Bayerische Polizei ein großer Gewinn werden."
Der Betrieb im neuen Fortbildungs- und Tagungszentrum der Polizei wird bis zum Jahresende mit eintägigen Veranstaltungen starten. Das Angebot wird dann schrittweise auf mehrtägige Veranstaltungen und Seminare mit Unterkunfts- und Verpflegungsbetrieb ausgeweitet. Parallel werden für den Endausbau eine Generalsanierung und umfangreiche Umbauarbeiten geplant. Kostenpunkt rund 212 Millionen Euro.
Sebastian Gruber, Landrat von Freyung-Grafenau sagte bei der Unterzeichnung: „Mit dem Kauf durch den Freistaat Bayern ist ein entscheidender Schritt getan. Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht für den gesamten Landkreis Freyung-Grafenau. Neue, attraktive Arbeitsplätze vor Ort entstehen, Polizistinnen und Polizisten aus ganz Bayern werden nach Freyung kommen und sich fortbilden. Die Einrichtung wird eine Bereicherung für die gesamte Region.“
Auch Freyungs 3. Bürgermeister Christoph Endl war vor Ort und freute sich über die Unterzeichnung: „Die Stadt Freyung ist sehr dankbar über den Erwerb durch den Freistaat. Für Freyung und die gesamte Region in jeder Hinsicht absolut gewinnbringend.“
Besonders hervorzugehen ist laut Bernreiter, dass mit dem Areal der ehemaligen „Klinik Bavaria“ in Freyung ein hervorragend geeignetes Grundstück gefunden wurde: „Der Freistaat leistet dabei auch einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz, da keine neuen Flächen versiegelt werden müssen."
Bildunterschrift:
Für die Unterzeichnung des Notarvertrages heute in Freyung waren (von links) Niederbayerns Polizeipräsident Udo Skrzypczak, Rudolf Presl als Eigentümer der Klinik Bavaria, Bauminister Christian Bernreiter, Freyung-Grafenaus Landrat Sebastian Gruber, Gerhard Reichel als Geschäftsführer der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) und Freyungs 3. Bürgermeister Christoph Endl vor Ort
(Quelle: StMB)
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Der Freistaat Bayern hat seine Kritik an der Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes noch einmal bekräftigt und heute im Bundesrat für eine Einberufung des Vermittlungsausschusses gestimmt: „Das Gesetz ist dringend notwendig, um das marode Schienennetz in Deutschland auf Vordermann zu bringen. Aber in dieser Form ist es unbrauchbar, da wichtige Themen ausgeklammert werden. Deshalb müssen hier unbedingt Nachbesserungen her, und zwar grundlegender Art“, so Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter. Konkret kritisiert Bernreiter, dass sich der Bund beim Ausbau und der Sanierung von Bahnstrecken künftig vor allem auf Hochleistungskorridore konzentrieren will: „Dabei besteht die Gefahr, dass andere wichtige Projekte, wie etwa die Franken-Sachsen-Magistrale, der Brenner-Nordzulauf, die Ausbaustrecke München – Mühldorf – Freilassing, die Strecke Ulm – Augsburg oder die Elektrifizierung der Strecke Regensburg – Hof hinten runterfallen. Wir brauchen einen Booster für das gesamte Schienennetz, und nicht nur für die Hauptstrecken.“ Die Kritikpunkte müssten nun im Vermittlungssauschuss zügig geklärt werden, damit das Gesetz zeitnah in Kraft treten könne. „Wegen Reibereien in der Ampel ist das Ganze ohnehin schon ein Ewigkeitswerk. Die Bundesregierung soll nicht immer nur vom Deutschlandtempo reden, sondern es auch auf die Schiene bringen“, fordert der Minister. „Mir ist wichtig, dass die Fahrgäste einen zuverlässigen Schienenersatzverkehr bekommen! Die Kosten dafür dürfen nicht auf die Länder abgewälzt werden.“
Das Bundesschienenwegeausbaugesetz ist die rechtliche Grundlage für Investitionen in das Schienennetz des Bundes. Mit der aktuellen Novelle sollen Hemmnisse beim Ausbau des Schienennetzes beseitigt werden. Neben konkreten Neu- und Ausbauplänen, für die höchstwahrscheinlich durch die im Gesetz vorgesehene Priorisierung der Hochleistungskorridore nicht mehr genügend Mittel bereitgestellt werden können, ist allerdings eine generelle Unklarheit bei der Finanzierung wichtiger Maßnahmen der kommenden Jahre zu beobachten. Dies betreffe unter anderem die Umstellung auf das europäische einheitliche Zugsicherungssystem ETCS, kritisiert Bernreiter: „Der Freistaat muss zahlreiche Nahverkehrsfahrzeuge entsprechend umrüsten, beziehungsweise Neufahrzeuge mit ETCS-bestellen. Das geht nicht ohne Förderung durch den Bund. Bislang ist das im Gesetz nicht enthalten.“
Ebenso fehlt die Grundlage für die Finanzierung von Ersatz- und Umleiterverkehren, die im Zuge der geplanten Generalsanierung der Hochleistungskorridore notwendig werden. „Wenn der Bund wichtige Hauptstrecken über Monate sperren lässt, dürfen die Kosten für Schienenersatzverkehre und großräumige Umleitungen nicht Ländern und Bahnunternehmen aufgebürdet werden“, so Bernreiter. „Wir stehen bei Sanierung und Ausbau des Schienennetzes und Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Schienenverkehres vor gewaltigen Herausforderungen. Der Bund darf die Länder dabei nicht alleine lassen.“
Zum Hintergrund: Die Bundesregierung hatte im Juni 2023 den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes beschlossen und ihn in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Bundesrat hatte im September vergangenen Jahres zum Gesetzesentwurf Stellung genommen und zahlreiche Änderungsanträge eingebracht. Die Bundesregierung hatte die Änderung des Gesetzesentwurfes überwiegend abgelehnt. Im Februar 2024 beschloss der Bundestag den Gesetzesentwurf mit den Stimmen der Koalition und der Gruppe Die Linke. An diesem Freitag, 22. März, verwies der Bundesrat das Gesetz in den Vermittlungsausschuss.
Foto: Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter hat heute im Bundesrat Nachbesserungen beim Bundesschienenwegeausbaugesetz gefordert.
Quelle: Henning Schacht/Bayerische Staatskanzlei
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Der Regionalzugverkehr in Südostbayern wird noch attraktiver: Der Freistaat weitet das Zugangebot auf der Linie zwischen Traunstein und Waging am See ab Dezember 2024 deutlich aus. Ab dann werden die dort im Auftrag des Freistaats verkehrenden Züge der Südostbayernbahn auch am Wochenende im Stundentakt fahren. Bislang ist dies nur montags bis freitags der Fall. Ausgeweitet wird auch der Abendverkehr um eine Stunde. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: „Das ist für die Region noch einmal eine deutliche Verbesserung beim Zugangebot. Davon profitieren sowohl die Anwohner entlang der Strecke als auch die vielen Touristen in dieser Ausflugsregion.“ Auf dieser Strecke wird damit auch das Ziel des Koalitionsvertrags umgesetzt, Lücken im Stundentakt zu schließen, wo das technisch möglich ist.
Die Verbesserungen auf der Linie RB 59 Traunstein – Waging am See hat der Aufsichtsrat der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) unter Leitung von Verkehrsminister Bernreiter in seiner Sitzung diese Woche beschlossen. Die BEG wird diese Leistung bei der DB-Tochter Südostbayernbahn als Ergänzung zum neuen Verkehrsvertrag „Linienstern Mühldorf“ bestellen, der zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 startet. Die Aufstockung des Angebots steht noch unter Vorbehalt, bis der Infrastrukturbetreiber DB InfraGO die fahrplanmäßige Durchführbarkeit final testiert hat. Die Signale hierfür sehen aber sehr positiv aus.
Künftig wird der letzte Zug nach Waging täglich um 22.28 Uhr im Traunsteiner Bahnhof abfahren. Aktuell endet der Betrieb in diese Richtung bereits eine Stunde früher. Damit verbessern sich unter anderem die Möglichkeiten für die Streckenanrainer und Übernachtungsgäste, die Bahn für einen ausgedehnteren Städtetrip nach München, Rosenheim oder Salzburg zu nutzen.
Minister Bernreiter merkt an, dass diese Linie die erste in Bayern sein wird, auf der die Staatsregierung die im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbarte Komplettierung des Stundentakts physisch aufs Gleis bringt. „Der Freistaat hält Wort, nach und nach die letzten Lücken im bayernweiten Stundentakt zu schließen – und das, obwohl der Bund mit den Finanzmitteln für den Regionalverkehr knausert und bisher immer noch keine Anzeichen macht, die Mittel endlich an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.“ Für die schnelle Nahverkehrsverbindung Nürnberg – Ingolstadt, bei welcher der reguläre Stundentakt bisher ebenfalls noch nicht realisiert ist, hatte der Aufsichtsrat der BEG bereits auf der vorherigen Sitzung zwar den Weg für den Stundentakt freigemacht. Der Stundentakt auf dieser Strecke wird aufgrund des erst jüngst gestarteten Vergabeverfahrens im Jahr 2028 in Betrieb gehen.
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Bayerns Bau- und Verkehrsminister Christian Bernreiter hat am Freitagnachmittag im Rittersaal des Straubinger Herzogsschlosses die herausragenden Leistungen von sechs verdienten Bürgerinnen und Bürgern aus Oberbayern, Niederbayern und der Oberpfalz gewürdigt: Holger Frischhut (Straubing), Manfred Hofweber (Kösching), Dagmar Kierner (Amberg), Lieselotte Nitz (Gröbenzell), Irene Waas (Wallersdorf) und Gerd Zeller (Gröbenzell) erhielten das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. „Sie haben auf unterschiedlichste Weise großartigen Einsatz gezeigt. Dabei ist Ihnen allen eines gemeinsam – Sie haben Ihre Mitmenschen in den Vordergrund gestellt, sich für unsere bayerische Heimat eingesetzt und dafür viel Zeit geopfert“, sagte Bernreiter: „Um auch zukünftig unser Gemeinwesen noch lebenswerter zu machen und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu stärken, brauchen wir Vorbilder wie Sie.“
Holger Frischhut hat sich in den verschiedensten Ehrenämtern und Funktionen um das Gemeinwohl verdient gemacht. Insbesondere im Kaminkehrerwesen engagiert er sich bereits seit mehreren Jahrzehnten leidenschaftlich. Besonders am Herzen liegt ihm dabei eine nachhaltige und bestmögliche Vorbereitung der Nachwuchskräfte auf ihren Beruf – nicht nur im Bezirk, sondern auch landesweit. Daneben ist Frischhut seit 2004 Sprecher des Pfarrgemeinderats und Mitglied der Kirchenverwaltung in der Pfarrei „St. Josef“ in Straubing sowie seit 2019 ehrenamtlicher Richter am Bayerischen Landessozialgericht. Außerdem wirkt er kommunalpolitisch als Stadtrat und Vorsitzender der CSU-Fraktion.
Manfred Hofweber ist seit über 40 Jahren aktives Mitglied des Vorstandes des SPD-Ortsvereins Kösching-Kasing-Bettbrunn. In dieser Zeit war er von 1990 bis 2020 Gemeinderat des Marktes Kösching, gleichzeitig von 1990 bis 2008 Fraktionsvorsitzender und von 2014 bis 2020 3. Bürgermeister. Darüber hinaus hat er sich mit außerordentlichem Engagement für seine Heimat eingesetzt, in oftmals herausgehobener Position eine Vielzahl von Projekten angestoßen und dabei stets eigene Interessen zurückgestellt. Hofweber ist zudem seit 2014 ehrenamtlicher Hauptschöffe am Landgericht Ingolstadt und hat sich als ein von den Berufsrichtern geschätzter und mittlerweile sehr erfahrener ehrenamtlicher Richter erwiesen.
Dagmar Kierner ist es ein besonderes Anliegen, bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. Ihrem Bestreben ist es zu verdanken, dass die „Wohnungsbau und Siedlungswerk Werkvolk eG“ die größte Wohnungsgenossenschaft der Oberpfalz und somit die siebtgrößte in Bayern geworden ist. Seit über 40 Jahren überzeugt sie mit Fachwissen und Kompetenz in einer anfangs stark von Männern dominierten Welt und zeigt großes soziales Engagement: Die Vorbeugung von Altersarmut liegt Kiener dabei genauso am Herzen wie die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien. Daneben ist sie im Hinblick auf ihre Sozialpolitik auch eine Wegbereiterin für andere Arbeitgeber und Wohnungsbauträger.
Lieselotte Nitz setzt sich seit mehr als 40 Jahren in beispielgebender Weise im sozialen Bereich für das Allgemeinwohl ein. Sie arbeitete in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen und engagiert sich bereits seit 1975 in der Evangelisch-Lutherischen Zachäusgemeinde Gröbenzell. Nitz hat sich vor allem aber mit ihrem herausragenden Engagement um die Hilfe für Geflüchtete in Gröbenzell verdient gemacht. Neben der Organisation allgemeiner, breitaufgestellter Hilfsprojekte leistet sie bei zahlreichen Geflüchteten auch Einzelhilfe. Im Jahr 2017 initiierte sie den landesweiten „Arbeitskreis Wohnen“, in dem sie sich bis heute engagiert. Zudem ist sie Ansprechpartnerin für Helferinnen und Helfer.
Irene Waas setzt sich seit über 30 Jahren ehrenamtlich für das Allgemeinwohl ein. Das langjährige Mitglied der CSU vertritt die Belange und Interessen ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger bereits seit 2002 als Mitglied des Gemeinderates des Marktes Wallersdorf sowie seit 2014 als Mitglied des Kreistages des Landkreises Dingolfing-Landau. Des Weiteren engagiert sie sich seit über drei Jahrzehnten im Bayerischen Bauernverband und war Mitglied der Landesversammlung, dem höchsten Gremium des Verbandes. Zudem hat sich Waas in ebenfalls jahrzehntelangem Einsatz große Verdienste um den „Gartenbauverein Haidlfing, Haidenkofen und See“ erworben, mehrere Jahre davon in leitender Funktion.
Gerd Zeller engagiert sich seit mehr als vier Jahrzehnten in beispielgebender Weise für den Minigolfsport. In seinem Heimatverein MSK Olching bekleidete er verschiedenste Posten, von 2004 bis 2020 war er zudem Präsident des „Bayerischen Minigolfsport Verbandes“ und setzte sich auch dafür ein, nationale und internationale Meisterschaften nach Bayern zu holen. In Zellers Amtszeit fiel der Ausbau des Breitensportbereichs, den er früh als wichtiges Tätigkeitsfeld identifizierte. So rief er früher als andere Projekte ins Leben, um die für diesen Sport so wichtige Nachwuchsarbeit zu aktivieren und zu fördern. Die hervorragenden Ergebnisse bayerischer Minigolferinnen und Minigolfer unterstreichen den Erfolg seiner Strategie.
Foto: Staatsminister Christian Bernreiter (li.) zeichnete verdiente Bürgerinnen und Bürger mit dem Bundesverdienstkreuz aus.
Quelle: StMB
Weitere Fotos von der Veranstaltung sind ab Samstag unter diesem Link zu finden: https://share.snaatch.com/3VvaF/240315orden (bei Verwendung bitte als Fotonachweis „Harry Schindler“ angeben).
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In Städten fällt ein Großteil des weltweiten Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen an. Die klimagerechte Anpassung der städtischen Infrastruktur ist deswegen besonders wichtig. Um die bayerischen Gemeinden bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat Bayerns Bauminister Christian Bernreiter eine Initiative zur klimagerechten Innenentwicklung gestartet.
Bernreiter: „Wir bieten den Gemeinden mit der Städtebauförderung einen außerordentlich hohen Fördersatz von 80 Prozent und struktur- und finanzschwachen Gemeinden sogar bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben an, wenn sie Strategien und Maßnahmen innerhalb von Stadterneuerungsgebieten entwickeln, um Auswirkungen des Klimawandels zu mindern und das Klima zu schützen.“
Im Rahmen der Förderinitiative können beispielsweise Konzepte und Planung mit einem Schwerpunkt auf klimagerechte städtebauliche Entwicklungen, blaue und grüne Infrastrukturen oder klimagerechte Nahmobilitätskonzepte auf Quartiersebene unterstützt werden. Mit der Städtebauförderung können aber auch Klimamanager unter Einbeziehung eines Stadtplaners oder Gebäudesanierungen mit dem Schwerpunkt der Nutzung „grauer Energie“ und der Betrachtung des gesamten Lebenszyklus einer Immobilie gefördert werden. "Von einer klimagerechten Umgestaltung der Innenstädte und Ortskerne können zukünftig alle Bürgerinnen und Bürger profitieren“, ist sich Bernreiter sicher. „Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten!“
Weitere Informationen sowie den Infoflyer zur Initiative finden Sie unter: https://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/aktuelles/index.php
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Die Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes bedarf dringend einer grundlegenden Überarbeitung. Deshalb hat Bayern im heutigen Verkehrsausschuss des Bundesrates für eine Einberufung des Vermittlungsausschusses gestimmt. Das gab Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter heute nach der Sitzung des Verkehrsausschusses bekannt: „Der Bund will sich beim Ausbau und der Sanierung von Bahnstrecken künftig vor allem auf Hochleistungskorridore konzentrieren. Dabei besteht die konkrete Gefahr, dass andere wichtige Projekte wie zum Beispiel die Franken-Sachsen-Magistrale, der Brenner-Nordzulauf, die Ausbaustrecke München – Mühldorf – Freilassing, die Strecke Ulm – Augsburg oder die Elektrifizierung der Strecke Regensburg - Hof hinten runterfallen“, kritisiert der Minister. So können wir das im Bundesrat nicht mittragen.“ Bayern ist mit dieser Haltung nicht alleine, da auch Projekte in anderen Bundesländern betroffen sind.
Das Bundesschienenwegeausbaugesetz ist die rechtliche Grundlage für Investitionen in das Schienennetz des Bundes. Eigentlich sollten mit der aktuellen Novelle Hemmnisse beim Ausbau des Schienennetzes beseitigt werden. Neben konkreten Neu- und Ausbauplänen, für die höchstwahrscheinlich durch die im Gesetz vorgesehene Priorisierung der Hochleistungskorridore nicht mehr genügend Mittel bereitgestellt werden können, ist eine generelle Unklarheit bei der Finanzierung wichtiger Maßnahmen der kommenden Jahre zu beobachten. Dies betreffe unter anderem die Umstellung auf das europäische einheitliche Zugsicherungssystem ETCS, kritisiert Bernreiter: „Ab 2028 muss der Freistaat über 1.000 Nahverkehrsfahrzeuge entsprechend umrüsten, beziehungsweise Neufahrzeuge mit ETCS-bestellen. Die Gesamtinvestitionen allein für den Schienenpersonennahverkehr belaufen sich auf rund eine Milliarde Euro. Das geht nicht ohne Förderung durch den Bund. Bislang ist das im Gesetz nicht enthalten.“ Ebenso fehlt die Grundlage für die Finanzierung von Ersatz- und Umleiterverkehren, die im Zuge der geplanten Generalsanierung der Hochleistungskorridore anfallen. Wenn der Bund wichtige Hauptstrecken über Monate sperren lässt, dürfen die Kosten für Schienenersatzverkehre und großräumige Umleitungen nicht Ländern und Bahnunternehmen aufgebürdet werden.
„Es zeigt sich mal wieder deutlich, dass die Ampel-Koalition viel von Verkehrswende spricht, aber wenig dafür tut“, so Bernreiter. „Wir stehen bei Sanierung und Ausbau des Schienennetzes und Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Schienenverkehres vor gewaltigen Herausforderungen. Der Bund darf die Länder dabei nicht alleine lassen.“
Zur Genese des Gesetzes: Die Bundesregierung hatte sich im Juni 2023 mit dem Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes befasst und ihn in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Bundesrat hat im September vergangenen Jahres zum Gesetzesentwurf Stellung genommen und zahlreiche Änderungsanträge eingebracht. Die Bundesregierung hat die Änderung des Gesetzesentwurfes überwiegend abgelehnt. Nach monatelangen koalitionsinternen Reibereien hat der Bundestag den Gesetzesentwurf mit den Stimmen der Koalition und der Gruppe Die Linke im Februar 2024 beschlossen. Nach aktueller Planung sollte das Gesetz am 22. März im Bundesrat behandelt werden.
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Es ist eine der wichtigsten verkehrspolitischen Maßnahmen der letzten Jahre in Oberbayern: Mit dem Beitritt der Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach, Rosenheim und der Stadt Rosenheim ist der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) zum 10. Dezember 2023 um eine halbe Million Menschen gewachsen. Gleichzeitig wurde die Kochelseebahn im Landkreis Weilheim-Schongau in den MVV integriert. Der Freistaat Bayern hat mit dem Förderprogramm zur Schaffung flächendeckender Verbundstrukturen die Erweiterung ermöglicht und finanziert auch einmalige und dauerhafte Kosten mit bis zu 90 Prozent. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter hat Landrätin Andrea Jochner-Weiß aus Weilheim-Schongau, den Landräten Josef Niedermaier aus Bad Tölz-Wolfratshausen, Olaf von Löwis of Menar aus Miesbach, Otto Lederer aus dem Landkreis Rosenheim und Oberbürgermeister Andreas März aus der Stadt Rosenheim heute am Bahnhof Lenggries einen symbolischen Förderbescheid über 34,4 Millionen Euro überreicht.
Verkehrsminister Bernreiter betonte, dass die Vorteile der Verbunderweiterung die Kosten allemal überwiegen: „Mit der Verbunderweiterung setzen wir unsere Ziele aus der ÖPNV-Strategie um und bringen Stadt und Land im Süden Bayerns noch näher zusammen. Die Fahrgäste profitieren von einem attraktiven Verbundtarif, einheitlichen Fahrgastinformationen und abgestimmten Verkehrsangeboten. Das Feedback aus dem Erweiterungsgebiet ist sehr positiv. Deshalb unterstützen wir die Landkreise und Städte hierbei gerne und nehmen dafür viel Geld in die Hand.“
Josef Niedermaier, Landrat des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen: „Die MVV-Verbunderweiterung ist ein Meilenstein für die Entwicklung des ÖPNV. Ich bin überzeugt, dass Bus und Bahn dadurch einen großen Schritt nach vorne machen werden. Mein Dank geht an den Freistaat, der den Weg geebnet hat und an den Kreistag und die Verwaltung, die diesen Weg gestaltet haben. Die finanzielle Unterstützung des Freistaats ist immens wichtig, ohne sie wäre die Verbunderweiterung nicht umsetzbar gewesen.“
MVV-Geschäftsführer Bernd Rosenbusch: „Den Verbundbeitritt vor zwei Monaten konnten wir zusammen mit allen Partnern sehr gut umsetzen – von A bis Z, also von Aushängen über Fahrgastinformation, Implementierung der MVV-App bis hin zu Tarif, Vertrieb und Zuginfo greift nun der hohe MVV-Standard. Und in einem Jahr kommt noch das neue CheckIn/CheckOut-Verfahren mit automatischer Fahrpreisberechnung für den einfachen Ticketkauf hinzu, von dem dann alle bisherigen und neuen MVV-Landkreise und MVV-Städte profitieren. Wir wollen, dass die Bus- und Bahnnutzung durch den MVV einfach wird.“
Der Freistaat hatte die Grundlagenstudie zur Untersuchung der Verbunderweiterung bereits mit 7,8 Millionen Euro gefördert. Für die Umsetzung waren nun einmalige Investitionen in neue Fahrscheindrucker, Fahrplanaushänge und die Anpassung von Fahrscheinautomaten nötig. Außerdem unterstützt der Freistaat die Kommunen dabei, Einnahmeverluste der Verkehrsunternehmen zu kompensieren, die entstehen, weil MVV-Tickets oft günstiger sind als bisherige Tickets und Fahrgäste nur noch ein Ticket für die Fahrt mit verschiedenen Verkehrsmitteln brauchen.
In Zukunft wird der MVV weiterwachsen. Der Landkreis Weilheim-Schongau hat seinen Beitritt zum 1. Januar 2025 bereits beschlossen. Zum gleichen Zeitpunkt könnten bei entsprechenden Gremienbeschlüssen auch die Landkreise Landsberg am Lech und Mühldorf am Inn beitreten. 2026 könnten die Landkreise Garmisch-Partenkirchen und Stadt und Landkreis Landshut folgen.
Auf dem Foto zu sehen:
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (Mitte) übergibt den symbolischen Förderbescheid für die MVV-Verbunderweiterung. (Quelle: StMB)
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Gute Nachrichten zum neuen Jahr: Am 1. Januar sind die Landkreise Coburg, Hof, Kulmbach, Kronach, Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Tirschenreuth und die kreisfreien Städte Coburg und Hof dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) beigetreten. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter hat den Kommunen heute im Landkreis Kulmbach dafür einen Förderbescheid über 28,2 Millionen Euro übergeben: „Mit dieser Erweiterung baut der VGN seinen Status als flächenmäßig größter Verkehrsverbund in Bayern aus. 600.000 Bürgerinnen und Bürger im Erweiterungsgebiet profitieren nun vom attraktiven Verbundtarif, einheitlichen Fahrgastinformationen und abgestimmten Verkehrsangeboten. Damit wachsen Stadt und Umland noch mehr zusammen! Wir als Freistaat unterstützen die Erweiterung und übernehmen fast 90 Prozent der Kosten für die Umrüstung von Ticketautomaten, neue Fahrscheindrucker oder Fahrplanaushänge. Zudem gleicht der Freistaat einen Großteil der Einnahmeverluste der Verkehrsunternehmen in den kommenden Jahren aus, da die Tickets im VGN oft billiger sind als die bisherigen.“
Kulmbachs Landrat Klaus Peter Söllner: „Die VGN- Erweiterung war für uns seit Jahren ein großes strategisches Ziel und das wichtigste Projekt für eine zukunftsfähige Mobilität in der Region Nordbayern und für das Zusammenwachsen von Stadt und Land in der Europäischen Metropolregion Nürnberg (EMN). Der Beitritt zum 1.1.2024 konnte nur mit Hilfe der enormen finanziellen Unterstützung des Freistaates Bayern für die Landkreise Kulmbach, Kronach, Hof, Coburg, Wunsiedel i. Fichtelgebirge und Tirschenreuth, die kreisfreien Städte Coburg und Hof sowie die Verkehrsunternehmen in der Region gelingen. Für die bereits seit 2019 geleisteten Fördergelder, die in diesem Jahr anstehenden Fördermaßnahmen und die bis ins Jahr 2035 reichenden Fördermittel, darf ich mich als Gesamtzuwendungsempfänger im Namen aller Aufgabenträger und Unternehmen für die Bürger der Region ganz herzlich bedanken – ein Förderbescheid für den SPNV und ÖPNV in dieser Höhe ist einmalig!“
Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König, Verbandsvorsitzender des VGN, dankt dem Freistaat: „Die Unterstützung des Freistaats bei der Erweiterung des VGN ist auch ein ganz wichtiger Beitrag für die Zusammenarbeit in der Metropolregion Nürnberg. Der VGN ist heute quasi der Verkehrsverbund der Metropolregion. Er verbindet die verschiedenen Zentren und die ländlichen Raume, die beteiligten Städte und Landkreise als gleichberechtigte Partner. So können alle Mitglieder auch bei der Entwicklung des Nahverkehrs am gleichen Strang ziehen.
Andreas Mäder, VGN-Geschäftsführer: „Bis zur Erweiterung des VGN am 1. Januar 2024 lagen bereits vier Jahre enger und erfolgreicher Zusammenarbeit mit den neuen Partnern hinter uns. Diese werden wir im Verkehrsverbund in bewährter Weise fortsetzen, auch mit dem Freistaat Bayern, der die finanziellen Rahmenbedingungen für den ÖPNV schafft. Unsere Aufgabe ist es, den Nahverkehr in unserer Metropolregion zu einem übergreifenden, leistungsfähigen und klimaschonenden Verkehrssystem weiter auszubauen. Neben den einheitlichen Tarifen profitieren nun noch mehr Menschen von unseren digitalen Angeboten wie egon, der Echtzeit-Auskunft, der VGN App oder dem Onlineshop. Damit schaffen wir Hürden ab und bringen noch mehr Menschen in den ÖPNV.“
Dank der Erweiterung umfasst der VGN nun insgesamt 22 Landkreise und zehn kreisfreie Städte mit rund 3,5 Millionen Einwohnern und deckt eine Fläche von knapp 20.400 Quadratkilometern ab. Auch der Bahnhof Sonneberg in Thüringen wurde integriert. Damit ist das VGN-Gebiet größer als die Bundesländer Thüringen, Sachsen oder Rheinland-Pfalz. Verkehrsminister Bernreiter: „Ich freue mich, dass diese Erweiterung durch die finanzielle Unterstützung des Freistaats umgesetzt werden konnte. Verkehrsverbünde sind zentral für die Weiterentwicklung des ÖPNV! Denn längst nicht alle Fahrgäste haben ein Deutschlandticket. Besonders Gelegenheitsnutzer kaufen eher ein Verbundticket, mit dem sie sehr weit kommen. Schließlich bietet der VGN einen einheitlichen Tarif auf mehr als 1.000 Bus- und Bahnlinien im gesamten Verbundgebiet!“
Ermöglicht wurde die Erweiterung auch dank des Förderprogramms zur Schaffung flächendeckender Verbundstrukturen, mit dem der Freistaat Verbunderweiterungen und -neugründungen in ganz Bayern finanziell unterstützt. Im Fall der VGN-Erweiterung hat der Freistaat schon die vorbereitende Grundlagenstudie mit 2,5 Millionen Euro gefördert. Außerdem fördert er die einmaligen und dauerhaften verbundintegrationsbedingten Kosten mit bis zu 90 Prozent.
Foto: Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter übergibt den Förderbescheid zur Erweiterung des VGN
(Quelle: StMB)
Endlich ein Eigenheim: Knapp 1.400 Familien haben sich vergangenes Jahr diesen Traum erfüllt – dank dem Bayern-Darlehen. Damit unterstützt der Freistaat Bayern Bau oder Erwerb eines selbstgenutzten Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung, indem der marktübliche Zins reduziert wird. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Ich freue mich, dass unser Bayern-Darlehen so gut angenommen wird. Die hohe Nachfrage des vergangenen Jahres setzt sich auch heuer fort. Allein im Januar 2024 haben wir schon 219 Bayern-Darlehen gewährt. Das zeigt, dass wir in Bayern auf dem richtigen Weg sind!“
Das Bayern-Darlehen können alle Haushalte erhalten, die in Bayern ein Familienheim zur Selbstnutzung durch Neubau, Änderung oder Erweiterung schaffen oder erwerben und die die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung einhalten. Zum Beispiel beträgt die Einkommensgrenze für einen Vier-Personen-Haushalt mit zwei Kindern 101.400 Euro brutto im Jahr. Die Darlehenshöhe ist auf ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten begrenzt. Es werden drei Laufzeiten angeboten: 10, 15 und 30 Jahre. Der Zinssatz wird um drei Prozent gegenüber dem Marktzins vergünstigt, der Mindestzins beträgt ein Prozent. Die aktuellen Zinssätze betragen ab dem 1. März für eine 10- bzw. 15-jährige Bindung 1,0 Prozent, bei einer 30-jährigen Bindung 1,20 Prozent. Weitere Informationen zum Bayern-Darlehen finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt: www.bayernlabo.de
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Nach 18 Monaten hat Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter das Amt des Sprechers der Allianz „Mobile Zukunft München“ weitergeben: „Ich habe die Gründungsphase von MZM gern begleitet und freue mich, dass die Allianz unter meiner Leitung inhaltlich und organisatorisch auf ein solides Fundament gestellt wurde. Nun übergebe ich das Amt in engagierte Hände!“ Als Nachfolger hat er Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter vorgeschlagen, der nun gewählt wurde: „Die Mobilität in einer wachsenden Region ist wirtschaftlich wie sozial von herausragender Bedeutung. Als neuer Sprecher der MZM-Allianz werde ich mich daher dafür einsetzen, dass es möglichst bald sichtbare Ergebnisse dieser Zusammenarbeit geben wird.”
Bei der feierlichen Übergabe symbolisierte Bernreiter die Verantwortung mit einer besonderen Geste. Er überreichte Oberbürgermeister Dieter Reiter eine großformatige Streifenkarte als Zeichen für die fortlaufende Entwicklung und Vernetzung im Bereich der Mobilität im Großraum München.
„MZM – Mobile Zukunft München und Region“ ist eine strategische Allianz für Mobilität und Logistik im Großraum München. Partner sind alle Landkreise und Städte im MVV-Raum sowie die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern, BMW AG, MAN Truck & Bus SE, das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV), Siemens AG, die Landeshauptstadt München, die Technische Universität München und die Deutsche Bahn. Mehr Informationen zu MZM finden Sie unter www.mzm-allianz.net.
Auf dem Foto zu sehen:
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter und Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter
(Quelle: StMB)
Die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern“ (AGFK Bayern) wächst auf 130 Mitgliedskommunen: Bei einem Festakt am 26. Februar in München erhielten acht Kommunen die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“, zwei Städte wurden rezertifiziert und zwölf Kommunen konnten feierlich als neue Mitgliedskommunen in die AGFK Bayern aufgenommen werden.
Zu der gemeinsamen Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) und des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr in der Scholastika, im Herzen Münchens, konnte Moderator Roman Roell rund 80 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden begrüßen. Der bayerische Verkehrsminister Christian Bernreiter übermittelte in einer Videobotschaft seine Grußworte: „Die Gemeinschaft der Kommunen, die sich für den Radverkehr einsetzen, wird immer stärker. Die acht neu zertifizierten Kommunen haben sich das Prädikat ‚fahrradfreundlich‘ redlich verdient! Durch Ihr aktives Engagement machen Sie das Radfahren vor Ort besonders attraktiv. Als Verkehrsminister liegt mir das Thema am Herzen, denn wir wollen, dass immer mehr Menschen auf das Fahrrad umsteigen. Die Förderung des Radverkehrs ist deshalb ein zentraler Bestandteil der bayerischen Mobilitäts- und Verkehrspolitik.“ Vertreten wurde Bernreiter von Dr. Thomas Gruber, Ministerialdirektor und Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Festveranstaltung ist einer der Höhepunkte im Vereinsjahr der AGFK Bayern, zeigt sie doch das stetige Wachstum der Arbeitsgemeinschaft: Zum Jahresbeginn stieg die Zahl der Mitgliedskommunen von 119 auf 130. Damit ist die AGFK Bayern bundesweit einer der größten kommunalen Zusammenschlüsse für Radverkehrsförderung. „Der jährliche Zuwachs neuer Mitgliedskommunen zeigt den Bedarf, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Die Kommunen können auf ein großes Netzwerk zurückgreifen und von den Erfahrungswerten anderer Städte, Gemeinden und Landkreise profitieren. Die Angebote der AGFK Bayern unterstützen dabei, das Ziel „fahrradfreundliche Kommune“ schneller zu erreichen“, so Robert Niedergesäß, Vorsitzender der AGFK Bayern und Landrat des Landkreises Ebersberg in seiner Begrüßungsansprache.
Dauerhafter Mitgliedschaft geht Prüfung voraus
Voraussetzung für eine dauerhafte Mitgliedschaft in der AGFK Bayern ist die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“, die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verliehen wird. Im Prüfverfahren für die Auszeichnung werden die Kommunen nach einem einheitlichen Kriterienkatalog auf ihre Fahrradfreundlichkeit geprüft. Acht AGFK-Mitgliedskommunen haben sich dem anspruchsvollen Verfahren mit Erfolg unterzogen und dürfen von 2024 bis 2030 offiziell den Titel tragen: Die Städte Friedberg und Mindelheim, die Gemeinden Gmund a. Tegernsee und Neuendettelsau, die Märkte Bruckmühl und Holzkirchen sowie die Landkreise Dingolfing-Landau und Erlangen-Höchstadt. Dr. Thomas Gruber und Robert Niedergesäß überreichten ihnen feierlich die Auszeichnungen. Insgesamt tragen den Titel „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ inzwischen 70 Kommunen. Die Auszeichnung ist ein Anreiz, den eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen.
Auch bereits ausgezeichnete Mitgliedskommunen unterliegen einer Fortschrittsverpflichtung. Die Anerkennung für geleistete Radverkehrsaktivitäten erfordert nach sieben Jahren eine Rezertifizierung. Im Jahr 2023 durchliefen die Städte Landshut und Ingolstadt sowie der Landkreis Fürth den Rezertifizierungsprozess erfolgreich. Auch sie erhielten erneut das Siegel, der Landkreis Fürth wurde bereits im Herbst im Rahmen des Fachgesprächs Radverkehr der AGFK Bayern ausgezeichnet.
Zwölf neue Mitgliedskommunen konnte die AGFK Bayern im vergangenen Jahr ebenfalls aufnehmen, die nun ihre Urkunde erhielten: Die Städte Bogen, Buchloe, Deggendorf und Neuburg an der Donau, die Gemeinden Pullach im Isartal und Seeshaupt, den Markt Wendelstein sowie die Landkreise Cham, Dachau, Günzburg, Miltenberg und Regensburg. Sie werden sich in den nächsten Jahren auf das Prüfverfahren zur „Fahrradfreundlichen Kommune in Bayern“ vorbereiten.
Den Auftakt der Feierlichkeiten machten Lukas Maier von „Bühnenpolka“ am Flügel und Christl Sittenauer von der „Münchner Lach- und Schießgesellschaft“, Gesang, mit einem bekannten Fahrradlied. Vor den feierlichen Neuaufnahmen begeisterte das Improvisationstheater „Bühnenpolka“ die Gäste. Souverän und humorvoll setzte das Ensemble aus dem Publikum zugerufene Begriffe aus der Radverkehrsförderung um.
In der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) haben sich derzeit 130 Städte, Gemeinden und Landkreise, in welchen über acht Millionen Menschen leben, mit dem Ziel zusammengeschlossen, gemeinsam den Radverkehr zu fördern, Erfahrungen auszutauschen und Synergie-effekte zu nutzen. Die AGFK Bayern vertritt die Interessen ihrer Mitglieder im Radverkehrsbereich u.a. in der Landes- und Bundespolitik und bei kommunalen Spitzenverbänden. Dazu zählen sowohl die Förderung einer radverkehrsfreundlichen Mobilitätskultur als auch der Ausbau von Radrouten und die Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende. Alle Mitglieder werden nach einem Kriterienkatalog auf ihre Fahrradfreundlichkeit geprüft.
Bild Zertifizierungen: Acht Kommunen erhielten von Dr. Thomas Gruber, Ministerialdirektor und Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, sowie Robert Niedergesäß, Vorsitzender der AGFK Bayern und Landrat des Landkreises Ebersberg (Mitte), erstmalig die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“, zwei Kommunen wurden feierlich rezertifiziert.
Foto: AGFK Bayern/Tobias Hase
Bild Neuaufnahmen: Zwölf Kommunen wurden feierlich in die AGFK Bayern aufgenommen, die Urkunden überreichten Dr. Thomas Gruber, Ministerialdirektor und Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, sowie Robert Niedergesäß, Vorsitzender der AGFK Bayern und Landrat des Landkreises Ebersberg (Mitte).
Foto: AGFK Bayern/Tobias Hase
Acht Kommunen, 53 Miet- und Ladestationen und 133 Lastenräder: Mit Unterstützung des Bayerischen Verkehrsministeriums haben verschiedene Städte und Gemeinden in Bayern seit 2020 vollautomatische Lastenrad-Mietsysteme eingerichtet und ausprobiert. Heute hat in München die Abschlussveranstaltung mit Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter stattgefunden. Die Bilanz: Lastenräder haben das Potenzial Autofahrten zu ersetzen. Außerdem wären Mietsysteme laut der Gutachter auch für andere Kommunen in Bayern geeignet – wenn einige Dinge beachtet werden.
Cadolzburg in Mittelfranken, Freising in Oberbayern, Lechbruck am See und Lindau am Bodensee in Schwaben, Marktredwitz in Oberfranken, Passau in Niederbayern und Würzburg in Unterfranken haben sich an dem Modellprojekt beteiligt. Der Markt Postbauer-Heng in der Oberpfalz hat kein Mietsystem eingerichtet, sich aber im Namen aller Modellkommunen um die notwendige Buchungsplattform und -App gekümmert. Heute haben Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen Urkunden von Verkehrsminister Bernreiter entgegengenommen. „Lastenräder sind in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Sie eignen sich, um den Einkauf nach Hause zu transportieren, die Kinder abzuholen oder für Ausflüge“, erklärte Bernreiter in seinem Grußwort. „Ein vollautomatisches Lastenrad-System ist für die Bürgerinnen und Bürger sehr komfortabel: Sie sparen sich Anschaffungskosten und Platz, gleichzeitig sind die Räder einfach zu mieten, jederzeit und kurzfristig verfügbar. Das wussten auch die Nutzerinnen und Nutzer in unseren Pilotkommunen zu schätzen und haben die Lastenräder eifrig genutzt.“
Das Modellprojekt hat die Stärken, aber auch Herausforderungen von Lastenrad-Mietsystemen aufgezeigt. Je nach Kommune gaben zwischen 51 und 77 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer an, dass sie mit der Lastenrad-Fahrt eine Autofahrt ersetzt hätten. Allein im Zeitraum Januar bis September 2023 wurden in den sieben Kommunen mindestens 9.000 Autofahrten vermieden. Somit hat das Projekt ein wichtiges Ziel der Kommunen, den innerörtlichen Verkehr zu entlasten, erfüllt. Herausforderungen gab es zum Beispiel hinsichtlich der Errichtung von Mietstationen in denkmalgeschützten Ortskernen und bei der Eindämmung von unsachgemäßem Gebrauch der Räder.
Der Freistaat Bayern hat die Städte und Gemeinden mit insgesamt rund zwei Millionen Euro bei der Einrichtung ihrer Mietsysteme unterstützt. „Wenn die lokale Politik die Einrichtung eines Mietsystems unterstützt, es einen Wartungs- und Reparaturservice vor Ort gibt und Verantwortlichkeiten innerhalb der Verwaltung klar geregelt sind, kann ein Lastenrad-Mietsystem zum vollen Erfolg werden“, so Bernreiter. „Ich freue mich, dass voraussichtlich alle Kommunen die Mietsysteme auch in dieser Radlsaison weiter anbieten werden und hoffe, dass in Zukunft weitere Kommunen dazukommen.“
Weitere Informationen und den Abschlussbericht gibt es unter www.lastenrad.bayern.de/
Foto: Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter mit Vertreterinnen und Vertretern der Modellkommunen (Quelle: StMB)
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter hat heute im Bayerischen Landtag im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr auf die bayernweit einmaligen Sondersituation bei der Waldbahn hingewiesen: „Der Zugbetrieb auf der Waldbahn zwischen Gotteszell und Viechtach soll wegen dieser Sondersituation möglichst schnell in einen Dauerbetrieb übergehen“, sagte der Minister. „Ich möchte deshalb eine Ausnahme der üblichen Reaktivierungskriterien für diese Strecke erwirken.“
Die Bahnstrecke Gotteszell-Viechtach ist die einzige Strecke mit konkretem Reaktivierungswunsch in Bayern, an der sich eine wichtige Bahnwerkstatt eines Eisenbahnverkehrsunternehmens befindet. Durch diese Sondersituation ist die Strecke in einem besseren Zustand als vergleichbare Reaktivierungskandidaten, so dass geringere Investitionen zur Ertüchtigung erforderlich wären. „Ich habe unter anderen in Gesprächen vor Ort in der Region angekündigt, dass ich das Thema in den Landtag einbringen werde“, so Bernreiter. „Heute habe ich den Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr informiert. Er wird sich zeitnah mit einer Umstellung des Betriebs auf der Strecke zwischen Gotteszell und Viechtach in den Dauerbetrieb befassen. Das ist eine gute Nachricht für die Menschen entlang der Strecke. Ich freue mich sehr, dass wir dem gemeinsamen Ziel nun wieder einen großen Schritt nähergekommen sind.“
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Auszubildende haben noch nicht so viel Geld in der Tasche, wie ausgelernte Fachkräfte, und tun sich daher oft schwer auf dem Wohnungsmarkt. Besonders, wenn dieser so angespannt ist, wie aktuell. Damit der Ausbildungsberuf nicht schon am bezahlbaren Wohnraum scheitert, bietet der Freistaat ab dem 15. Februar neue Fördermöglichkeiten für Projekte mit Wohnplätzen für Auszubildende. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Die neuen Richtlinien setzen ein wichtiges Signal für das staatliche Engagement im Bereich der Wohnraumversorgung und tragen der großen Bedeutung von Ausbildungsberufen Rechnung.“ Neben gemeinnützigen Trägern richtet sich die Förderung auch an engagierte Arbeitgeber, die so ihr Ausbildungsangebot attraktiver gestalten und Auszubildende gewinnen können.
Die Fördermittel speisen sich aus Mitteln des Bundes und des Freistaats. Der Bund stellt im Rahmen des Programms „Junges Wohnen“ deutschlandweit insgesamt 500 Millionen Euro für die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum für Studierende und Auszubildende zur Verfügung. Davon entfallen auf den Freistaat Bayern rund 78 Millionen Euro. Vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers steuert der Freistaat 38 Millionen Euro aus eigenen Mitteln hinzu.
Das neue Förderangebot bietet ein leistungsfreies Baudarlehen von 45.000 Euro je Wohnplatz bei einer 25-jährigen Belegungsbindung. Die Miete je Wohnplatz beträgt grundsätzlich 260 Euro plus Möblierungszuschlag. In Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf kann sie 280 Euro je Wohnplatz plus Möblierungszuschlag betragen. Es besteht die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent der geförderten Wohnplätze an Studierende zu vergeben.
„Nicht nur in Ballungsräumen, auch im ländlichen Raum wird Wohnraum immer teurer. Mit dem neuen Förderangebot leisten wir unseren Teil, dass sich Menschen am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn einen kostengünstigen Wohnplatz leisten können und unterstützen damit die Fachkräfte von morgen“, so Bernreiter. „Das ist ein weiterer wichtiger Baustein für bezahlbare Wohnungen in Bayern und reiht sich nahtlos ein in Maßnahmen des Freistaats wie der Wohnraumförderung für Studierende, unserem Wohnbau-Booster Bayern oder unserem Bayern-Darlehen.“
Eine Übersicht über die Förderung von Wohnraum für Auszubildende und die aktuell geltenden Richtlinien finden Sie hier:
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Die staatliche Wohnungsbaugesellschaft BayernHeim schafft weiter bezahlbaren Wohnraum für Bayern. Für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen baut die BayernHeim Wohnraum in Neumarkt und hat sich dafür Grundstücke im Südosten der Stadt gesichert. „Die BayernHeim leistet mit diesem Projekt einen erheblichen Beitrag für mehr und dauerhaft bezahlbaren Wohnraum in Neumarkt“, sagt Bayerns Bauminister Christian Bernreiter. „Neumarkt ist eine wachsende Stadt. Durch die Errichtung von rund 120 Wohnungen wird der Lebens- und Wirtschaftsraum vor Ort weiter gestärkt!“, freut sich Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.
Die von der BayernHeim erworbenen Parzellen am Deininger Weg, südöstlich der Innenstadt, umfassen insgesamt etwa 9.800 Quadratmeter und schließen an ein bestehendes Wohngebiet an. Auf diesen Flächen sollen geförderte Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von rund 8.500 Quadratmetern entstehen. Die genaue Zahl und Größen der Wohneinheiten werden über die nun anstehende Planung ermittelt. Nach dem Bebauungsplan sind insgesamt 120 Wohneinheiten möglich. Sie werden als barrierefreie Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen für Singles, Paare und Familien errichtet. Alle Wohnungen werden über einen privaten Freibereich, mittels Terrasse oder Balkon, verfügen. Die sogenannte Belegungsbindung beträgt 55 Jahre. Die Wohnanlage wird im KfW-55 Standard gebaut. Die Wohnungsbaugesellschaft steigt nun in die weitere Projektplanung ein, mit dem Bau soll im zweiten Quartal 2025 begonnen werden.
„Wir als Stadt Neumarkt freuen uns, dass die Gespräche mit der BayernHeim GmbH sehr gut verlaufen sind und wir nun mit dem Verkauf des Grundstücks das Projekt auf den Weg bringen können, damit hier in Neumarkt Wohnraum unter Berücksichtigung der einkommensorientierten Wohnraumförderung entsteht“, sagt Markus Ochsenkühn, Oberbürgermeister der Stadt Neumarkt.
„Das Projekt zeigt wieder einmal, dass die BayernHeim auch in diesen schwierigen Zeiten für die Immobilienbranche ein verlässlicher Partner ist, der bezahlbaren Wohnraum baut und entwickelt“, sagt Ralph Büchele, Geschäftsführer der BayernHeim GmbH.
Die BayernHeim GmbH, eine von drei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften, schafft bayernweit preisgünstigen Mietwohnraum. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Die 2018 gegründete BayernHeim hat insgesamt knapp 8.400 Wohnungen auf den Weg gebracht. 267 Wohnungen werden vermietet, 1.762 befinden sich aktuell im Bau, der Rest in Planung und Entwicklung.
Auf dem Foto zu sehen von links nach rechts:
Geschäftsführer der BayernHeim GmbH Ralph Büchele, Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, Bürgermeister Markus Ochsenkühn und Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker
Quelle: StMB
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Die Stadt Fürth investiert in die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und erhält hierfür Unterstützung vom Freistaat Bayern. Für den Ausbau der Würzburger Straße zwischen Kapellenplatz und Geißäckerstraße hat Verkehrsminister Christian Bernreiter jetzt eine Förderung des Freistaats Bayern zugesagt: „Es freut mich, dass die Stadt Fürth in die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer investiert und dabei insbesondere auch die Barrierefreiheit im Blick hat. Deshalb unterstützen wir die Stadt gerne beim Ausbau der Würzburger Straße und nehmen dafür mehr als 2,6 Millionen Euro in die Hand.“
Die Würzburger Straße verbindet den Ortsteil Burgfarrnbach über die Bundesstraße 8 mit dem Hauptort. Um die Straße für die zukünftigen Verkehrsanforderungen fit zu machen, baut sie die Stadt Fürth auf einer Länge von rund 670 Metern aus. Dabei werden Engstellen für Fußgänger beseitigt, Gehwege und Radschutzstreifen angelegt sowie Ampeln erneuert. Insgesamt investiert die Stadt mehr als 4,2 Millionen Euro in das Projekt, wovon der Freistaat Bayern 2,64 Millionen Euro im Rahmen einer Förderung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) übernimmt.
Insgesamt erhalten Landkreise, Städte und Gemeinden in Bayern vom Freistaat jährlich rund 250 Millionen Euro für Projekte zur Verbesserung ihrer Straßennetze. Dazu gehören neben der Verstärkung von Fahrbahnen und Brücken beispielsweise auch der Radwegebau, der verkehrssichere Umbau von Kreuzungen oder der Bau von Busspuren.
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Bei der Regio-S-Bahn Donau-Iller geht es mit Siebenmeilenstiefeln voran: In den nächsten Jahren sollen neue Haltestellen, Ausbauabschnitte und die Elektrifizierung verschiedener Strecken kommen. Jetzt geht es für alle Partner an die Umsetzung. Der Lenkungskreis Brenzbahn/Regio-S-Bahn Donau-Iller hat am Donnerstag Zwischenbilanz für das Gesamtprojekt gezogen.
Gemeinsam haben Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter und Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann sowie der Vorsitzende des Regio-S-Bahn Vereins, Oberbürgermeister Gunter Czisch, und der Vorsitzende der IG Brenzbahn, Landrat Peter Polta, die nächsten Schritte vorgestellt.
Verkehrsminister Hermann sagte im Anschluss an den Lenkungskreis: „Die beiden Länder Baden-Württemberg und Bayern, die Region, die Deutsche Bahn und die Ulmer Stadtwerke arbeiten Hand in Hand am klimafreundlichen länderübergreifenden Zugverkehr. Mit den heute vereinbarten Planungsschritten wird die Regio S-Bahn Donau-Iller eine neue Stufe erreichen. Ein verbesserter Takt und zusätzliche Halte werden den Menschen ein komfortables attraktives Angebot zum Um- und Einsteigen bieten – egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Die Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung geben uns Rückenwind. Es lohnt sich, die nächsten Planungsschritte zielgerichtet anzugehen.“
Bayerns Verkehrsminister Bernreiter: „Ich freue mich, dass die Untersuchung so eindeutig positiv ausfällt. Im Sinne der Fahrgäste und der ganzen Region kann der Ausbau nun weitergehen!“
Kosten-Nutzen-Untersuchung zeigt: Der Ausbau lohnt sich
Die beim Lenkungskreis erstmals vorgestellte Nutzen-Kosten-Untersuchung für das Gesamtprojekt auf dem bisherigen Planungsniveau zeigt: Die Prognosen für die künftige Zahl der Fahrgäste sind hervorragend und die Ausbauschritte bringen einen Schub für den Schienenpersonennahverkehr in der Region. Außerdem liegt der volkswirtschaftliche Nutzen über den veranschlagten Kosten.
Gunter Czisch, Oberbürgermeister der Stadt Ulm und Vorstandsvorsitzender des Regio-S-Bahn Donau-Iller Vereins, sagte dazu: „Die deutlich positiven Bewertungsergebnisse der Untersuchung zeigen, dass wir hier in den letzten Jahren zusammen mit beiden Ländern die richtige Projektentwicklung vorangetrieben haben. Jetzt gilt es zwischen den Partnern noch offene Punkte zu klären, ein gemeinsames weiteres Vorantreiben des länderübergreifenden Projektes Regio S-Bahn steht jedoch außer Frage.“
Für das Gesamtprojekt Regio S-Bahn Donau-Iller ist eine Förderung durch den Bund auf der Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG-Bundesprogramm) mit einer Ko-Finanzierung durch die Länder, und die kommunale Seite vorgesehen. Voraussetzung für eine Förderung durch den Bund ist eine positive Bewertung des Vorhabens durch eine Nutzen-Kosten-Untersuchung nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung sowie insgesamt eine spätere positive Antragsentscheidung durch den Bund.
Bayern und Baden-Württemberg wollen Brenzbahn ausbauen
Eine wichtige Schienenstrecke mit gleichzeitig hohem Investitionsbedarf ist die eingleisige noch nicht elektrifizierte Brenzbahn zwischen Ulm, Heidenheim und Aalen. „Mit unserer gemeinsamen Absichtserklärung zur Ko-Finanzierung bekennen sich Baden-Württemberg und Bayern klar zum Ausbau und zur Elektrifizierung der Brenzbahn“, sind sich die beiden Minister einig. Durch die Unterzeichnung über die länderseitige Finanzierung geben die Länder der Region Planungssicherheit.
Peter Polta, Landrat des Landkreises Heidenheim und Vorsitender der IG Brenzbahn, sagte: „Ich freue mich, dass sich die beiden Bundesländer bezüglich einer Kostenaufteilung geeinigt haben und dass die Bewertungen im Rahmen der Nutzen-Kosten-Untersuchung deutlich positive Ergebnisse aufweisen. Das spornt alle Beteiligten an, das Projekt Regio S-Bahn und den Brenzbahnausbau mit Hochdruck weiter voranzutreiben.“
Seitens der Projektpartner wird eine bundesseitige Förderung durch das GVFG-Programm in Höhe von rund zwei Drittel der 450 Millionen Euro Gesamtkosten angestrebt, die für Ausbau und Elektrifizierung der Brenzbahn zwischen Ulm und Aalen angesetzt sind. Die verbleibenden Kosten sind voraussichtlich durch die beiden Bundesländer und die kommunale Seite zu tragen. Baden-Württemberg übernimmt dabei als ersten Schritt den kommunalen Anteil aus Bayern an den anstehenden Planungen.
Fortschritte beim Ausbau der Regio-S-Bahn Donau-Iller
Auch auf den anderen Ästen der Regio-S-Bahn Donau-Iller haben die Projektpartner Fortschritte bei den Ausbauplanungen erreicht:
Illertalbahn: Entwurfs- und Genehmigungsplanung unterzeichnet
Auf der Illertalbahn zwischen Neu-Ulm und Kempten ist eine Elektrifizierung der 85 Kilometer langen Strecke geplant. Elf Kilometer davon (Neu-Ulm – Senden und Kellmünz – Pleß) sollen zweigleisig ausgebaut werden. Die vom Freistaat Bayern beauftragte Vorplanung ist weitgehend abgeschlossen; heute wurde nun der Vertrag für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zwischen Freistaat Bayern und DB unterzeichnet. Der Freistaat Bayern stellt dafür knapp 41 Millionen Euro zur Verfügung.
Klaus-Dieter Josel, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn in Bayern: „Ich freue mich sehr, dass wir heute den Planungsvertrag für den Ausbau und die Elektrifizierung der Illertalbahn unterzeichnet haben. Die Illertalbahn ist aktuell das größte Elektrifizierungsprojekt der Bahn in Bayerisch-Schwaben. Mit der dann möglichen Umstellung von Dieselbetrieb auf elektrische Züge schaffen wir eine umweltfreundliche Verkehrsader mit großem Mehrwert für die Menschen.“
Senden-Weißenhorn: Entwurfs- und Genehmigungsplanung unterzeichnet
Eng verzahnt mit dem Ausbau und der Elektrifizierung der Illertalbahn ist die Elektrifizierung der Strecke Senden – Weißenhorn, die sich im Besitz der Stadtwerke Ulm befindet. Auch für diese Maßnahmen konnte im Rahmen des Lenkungskreises ein Planungs- und Finanzierungsvertrag über 700.000 Euro zwischen Freistaat und Stadtwerke Ulm (SWU) Verkehr GmbH unterzeichnet werden.
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: „Bei beiden Strecken sind die vom Freistaat Bayern beauftragten Vorplanungen ganz oder weitestgehend abgeschlossen. Nun soll es ohne Unterbrechung weitergehen! Ich freue mich, dass ich heute die Verträge mit der Deutschen Bahn und den Stadtwerken Ulm dazu unterzeichnen konnte. Insgesamt investiert der Freistaat über 41 Millionen Euro in die Planungen. Wir wollen den Ausbau bis Anfang der 2030er-Jahre abschließen.“
Ralf Gummersbach, Geschäftsführer der SWU Verkehr GmbH, sieht in der Elektrifizierung der Bahnstrecke Senden-Weißenhorn großes Potential: „Die Reaktivierung der Bahnstrecke Senden-Weißenhorn war die Keimzelle der Regio S-Bahn Donau-Iller. Daher freuen wir uns sehr, dass wir diesen Winter nicht nur zehn Jahre erfolgreichen Betrieb der Strecke feiern konnten, sondern nun auch einen wesentlichen Meilenstein bei der Planung der Elektrifizierung erreicht haben. Mit Aufnahme der Entwurfsplanung für die Elektrifizierung machen wir den nächsten Schritt in Richtung weniger CO2-Emissionen, leiseren Zügen und vor allem mehr Kapazität auf der Schiene. Dadurch schaffen wir die Grundlagen für noch mehr Zuverlässigkeit und vor allem einen ganztägigen Halbstundentakt nach Weißenhorn.“
Südbahn
Neben dem schnellen Verkehr im Regionalexpress soll auf der Südbahn das Angebot als Regio-S-Bahn schrittweise ausgebaut werden.
Filstalbahn (Ulm-Geislingen)
Auch auf der Filstalbahn (Ulm – Geislingen) ist ein halbstündliches Angebot im S-Bahn-Verkehr (ergänzt durch den Regionalverkehr) geplant. Daneben wird die Errichtung weiterer Stationen geprüft (beispielsweise in Ulm – Jungingen).
Über die Regio-S-Bahn Donau-Iller
Im März 2021 hatten das Land und die Region Donau-Iller in einer Absichtserklärung vereinbart, den Schienenpersonenverkehr gemeinsam im Rahmen des Projekts Regio-S-Bahn Donau-Iller zu verbessern. Baden-Württemberg und Bayern haben dazu einen länderübergreifenden Markenauftritt der „Regio-S-Bahn Donau-Iller“ entwickelt. Seit Dezember 2021 sind die Fahrzeuge auf der bayerischen und baden-württembergische Regio-S-Bahn-Strecken an den Regio-S-Bahn Logos auf den Fahrzeugen zu erkennen.
Weitere Informationen
Fotos und Karte
Die Verhandlungen zwischen Freistaat Bayern und der Deutschen Bahn über den 5. Nachtrag zum Bau- und Finanzierungsvertrag über die 2. Münchner S-Bahn-Stammstrecke sind weit gediehen. Der Ministerrat hat die bisherigen Ergebnisse nun gebilligt. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: „Die 2. S-Bahn-Stammstrecke ist ein zentrales Element einer zukunftsfähigen Schieneninfrastruktur der Münchner S-Bahn. Unser Bekenntnis dazu steht! Dabei setzen wir auf ein effektives Baucontrolling. Der Vertrag soll die Deutsche Bahn als verantwortliche Bauherrin in Zukunft wirkungsvoll dazu anhalten, Transparenz zu gewährleisten und Kosten und Termine einzuhalten.“
Bereits im Herbst 2023 wurde der Planfeststellungsbeschluss für dritten und letzten Bauabschnitt Ost erlassen und Ende Dezember 2023 öffentlich bekanntgemacht. Ebenfalls schon im vergangenen Jahr wurde das Projekt in die Kategorie A des Bundesprogramms zur Förderung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aufgenommen, die Bundesförderung ist damit gesichert. Im jetzigen Vertragsentwurf sagt nun auch die Deutsche Bahn eine deutlich höhere Beteiligung an der Finanzierung aus Eigenmitteln zu.
Hauptziel der Verhandlungen ist ein effektives Baucontrolling. Die im Vertragsentwurf verankerten Regelungen sind vorbildlich und bisher bundesweit einzigartig. Dazu gehören unter anderem eine halbjährliche detaillierte Berichtspflicht über Kosten und Termine sowie ein Zustimmungsvorbehalt des Freistaats bei Termin- und Kostenänderungen. Verantwortlich für die Umsetzung des Projekts ist weiterhin die Deutsche Bahn.
Gegenwärtig laufen noch die Verhandlungen zu den Details in den Anlagen des Vertragsentwurfs. Der Freistaat ist zuversichtlich, die Texte bald fertigstellen und den Vertrag noch im Frühjahr dieses Jahres unterzeichnen zu können.
Die Deutsche Bahn verfolgt nach wie vor das Ziel, die 2. S-Bahn-Stammstrecke bis 2035 in Betrieb zu nehmen. Sie geht dabei aber von einem zweijährigen Risikopuffer aus.
Wir bitten um Verständnis, dass weitere Details zum Vertragsinhalt nicht veröffentlicht werden können.
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In nahezu allen bayerischen Wohngeldbehörden können Bürgerinnen und Bürger nun online Wohngeld beantragen und Unterlagen zu einem bereits gestellten Wohngeldantrag nachreichen. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Die Beantragung von Wohngeld ist aufgrund der bundesrechtlichen Vorschriften sehr komplex. Mit unserem neuen, erweiterten Online-Wohngeldantrag erleichtern wir die Antragstellung. Das intelligente Formular führt die Bürgerinnen und Bürger durch den Antrag. Sie müssen nur die Fragen beantworten, die ihre konkrete Lebenssituation betreffen. Leider hat der Bund das Wohngeldrecht sehr kompliziert angelegt. Wir in Bayern tun aber unser Bestes, um den Antrag so bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten.“
Viele Mieterinnen und Mieter in Bayern können schon seit Längerem bei ihren Wohngeldbehörden Wohngeld als Mietzuschuss online beantragen. Den Antrag hat das bayerische Bauministerium nun weiterentwickelt. Mit dem neuen Online-Antrag ist auch die Beantragung von Wohngeld als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnraum oder das digitale Nachreichen von Unterlagen möglich. Die Bürgerinnen und Bürger werden in dem dynamischen Online-Formular entsprechend geführt. Es sind nur die Fragen sichtbar und zu beantworten, die ihr Anliegen betreffen und den persönlichen Verhältnissen entsprechen. Darüber hinaus erleichtern auf spezielle Gruppen, wie Personen in Alters- oder Pflegeheimen, zugeschnittene Fragen die Antragstellung.
Mittlerweile bieten 93 der 96 Wohngeldbehörden ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Online-Wohngeldantrag an, 91 davon sogar schon den neuen, erweiterten Online-Wohngeldantrag. Die noch fehlenden Wohngeldbehörden arbeiten an der Bereitstellung.
Mit Blick auf die komplizierten bundesrechtlichen Regelungen des Wohngeldrechts weist Bayerns Bauminister Christian Bernreiter darauf hin: „Auch wenn die Digitalisierung im Wohngeld in Bayern gut voranschreitet, ist es dringend erforderlich, dass der Bund das Wohngeldrecht vereinfacht. Selbst mit digitalen Verfahren sind die Regelungen viel zu komplex für eine einfache Antragstellung und eine zügige Auszahlung durch die Wohngeldbehörden.“
Wohngeldbehörde ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, in deren Gebiet der Wohnraum liegt, für den Wohngeld beantragt wird. Die Wohngeldbehörden, die den Online Wohngeldantrag anbieten, sind im BayernPortal unter folgendem Link zu finden: Wohngeld online beantragen - BayernPortal.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und entlastet die Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Die bayerischen Wohngeldausgaben tragen Bayern und der Bund je zur Hälfte. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurden zum 1. Januar 2023 die Leistungen deutlich verbessert und der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Nach der letzten statistischen Erhebung bezogen Ende 2022 in Bayern 57.055 Haushalte Wohngeld. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldbetrag betrug 194 Euro je Haushalt. Es wird erwartet, dass die Zahlen für 2023 nach der Reform durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 deutlich höher liegen. Verlässliche Zahlen liegen frühestens ab Sommer 2024 nach Auswertung der von den Wohngeldbehörden bereitgestellten Angaben zur Wohngeldstatistik 2023 durch das Bayerische Landesamt für Statistik vor.
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Mit dem Projekt LANDSTADT BAYERN bietet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zehn bayerischen Städten und Gemeinden die Chance, neue städtebauliche Planungskonzepte und angepasste Lösungen auf die aktuellen Herausforderungen vor Ort zu entwickeln. Seit 2022 haben die Gemeinden Wettbewerbe durchgeführt oder Rahmenpläne für ihre innerörtlichen Entwicklungsflächen erarbeitet, um attraktive Räume zum Leben, Arbeiten und für Begegnungen zu schaffen. Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort wurden dabei intensiv in den Prozess eingebunden. Nunmehr hat ein Auswahlgremium unter Beteiligung von Städte- und Gemeindetag fünf Projektideen ausgewählt, die besonders innovative Ansätze aufweisen, darunter der Beitrag der Stadt Roth in Mittelfranken. Sie erhält für die Vorbereitung der Umsetzung weitere fachliche und finanzielle Unterstützung vom Bauministerium.
„Die Städte und Gemeinden im ländlichen Raum verfügen über viel Potenzial. Mit diesen setzen wir uns im Modellprojekt LANDSTADT BAYERN intensiv auseinander, um sie als lebenswerte Standorte noch attraktiver zu machen“, sagte Bayerns Bauminister Christian Bernreiter nach der Sitzung des Auswahlgremiums. „Die vorliegenden Konzepte unserer zehn Modellkommunen zeigen, dass auch Kreativität und hohes Engagement wertvolle Ressourcen unserer bayerischen Städte und Gemeinde sind“, so Bernreiter weiter.
Die zehn Modellgemeinden aus allen Regierungsbezirken Bayerns haben für ganz unterschiedlich große Entwicklungsflächen und verschiedene strukturelle Rahmenbedingungen städtebauliche Konzepte erarbeitet. Das Auswahlgremium hat die Projektidee der Stadt Roth in Mittelfranken für die Phase 3 ausgewählt und die innovativen Ansätze gewürdigt. Die Stadt hat einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb für das ehemalige Gelände der Firma LEONI durchgeführt. Der Siegerentwurf enthält ein nachhaltiges Mobilitätskonzept, integriert bestehende Gebäude in die Planung und schlägt verträgliche Bauabschnitte vor.
Neben der Stadt Roth wurden außerdem folgende Gemeinden ausgewählt:
„Ich freue mich, dass wir die Stadt Roth weiter in unserem Modellprojekt unterstützen können“, so Bernreiter. „Auf dem LEONI-Gelände kann zwischen Bahnhof und Altstadt ein einzigartiger, lebenswerter Stadtteil entstehen. Der Entwurf findet Antworten auf die anspruchsvollen Rahmenbedingungen wie Hochwasserschutz und Klimaanpassung.“
In den nächsten Monaten wird die Stadt Roth die nächsten Planungsschritte zur Vorbereitung der Umsetzung des Projektes einleiten. In den Prozess werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort weiterhin intensiv eingebunden. Die Stadt erhält dafür fachliche Beratung durch ein Expertengremium und Fördermittel in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten für die Erarbeitung weiterer Planungen.
Nähere Informationen zum Projekt gibt es unter: www.landstadt.bayern.de.
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