Zweckentfremdungsverbot - Wohnraum für Mieter sichern
© Fotolia.com; klickerminth

Zweckentfremdungsverbot – Mit einer Satzung Wohnraum für Mieter sichern

Gerade in Städten und Gemeinden, in denen die Menschen verzweifelt eine Mietwohnung suchen, wird jede Wohnung gebraucht. Deshalb sollten die Gemeinden es auch nicht hinnehmen, wenn Wohnungen nur noch an Touristen vermietet werden. Oder wenn sie für längere Zeit einfach leer stehen gelassen werden. Oder wenn sie zu einer Arztpraxis, zu einem Maklerbüro oder zu anderen gewerblichen Zwecken umgenutzt werden.

Die Staatsregierung bietet den Gemeinden dazu ein wirkungsvolles Instrument: die Zweckentfremdungssatzung. Auf dieser Grundlage können sie Nutzungen untersagen, die nicht dem Wohnen dienen. Und sie können bei besonderen Verstößen Bußgelder von bis zu einer halben Million Euro verhängen. "Wir haben im letzten Jahr dafür das Zweckentfremdungsgesetz verschärft. Die Gemeinden haben seitdem mehr Möglichkeiten, mit einer Zweckentfremdungssatzung Wohnraum wieder für den normalen Mietwohnungsmarkt zurückzugewinnen", so Bau- und Verkehrsministerin Ilse Aigner.