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Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2020

Auch 2020 stehen in Bayern rund 34,3 Mio. Euro des Bundes und des Freistaats Bayern im Rahmen des Investitionspakts Soziale Integration im Quartier zur Verfügung. Das Förderverfahren erfolgt analog der Bund-Länder-Städtebauförderung.

Ziel der Förderung ist die Stärkung der sozialen Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in den Städten und Gemeinden, um allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen zu können. Mit dem Investitionspakt sollen Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen dergestalt qualifiziert werden, dass sie zu Orten der sozialen Integration und des sozialen Zusammenhalts werden.

Grundlage für die Umsetzung des Investitionspakts ist die Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2020. Die Förderung erfolgt in Anwendung der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (VV zu Art. 44 BayHO) und der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Freistaats Bayern an kommunale Körperschaften (Anlage 3 zu Art. 44 BayHO - VVK). Gefördert wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Für das Förderverfahren gilt sinngemäß Teil 3 der Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (StBauFR), sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

Weitere Hinweise zu der Förderung finden Sie hier.

Weitere Informationen: Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2020 – Maßnahmenliste.